Urteil in Augsburg:Was passiert ist - und was nicht

Prozess wegen tödlicher Auseinandersetzung auf dem Königsplatz

Videoaufnahmen von Überwachungskameras haben gezeigt, dass der Hauptangeklagte zugeschlagen hat.

(Foto: dpa)

Ein Jahr nach der Attacke am Königsplatz wird der Hauptangeklagte zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht stellt klar, dass er Täter und nicht Opfer ist.

Von Florian Fuchs

Als alles vorbei ist, dreht sich der Angeklagte um und lächelt. Eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten hat ihm der Richter gerade eröffnet, wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Aber Halid S. lächelt, er wirft seinen Verwandten unter den Zuschauern Luftküsschen zu. Als unfähig, seine Tat zu reflektieren hatte Staatsanwalt Michael Nißl den Angeklagten im Prozess über die Attacke am Augsburger Königsplatz im Dezember vergangenen Jahres kritisiert. Dass er seinen tödlichen Faustschlag noch immer bagatellisiere, halte sie "für krank", sagt nach dem Urteil Nebenklagevertreterin Marion Zech.

Sieben Prozesstage, mehr als 40 Zeugen: Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg hat es sich nicht leicht gemacht, die Gewalttat aufzuarbeiten, die Augsburg am Nikolaustag 2019 erschütterte: Zwei Männer sind mit ihren Frauen auf dem Heimweg vom Christkindlesmarkt, als sie mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit geraten. Das Opfer schubst zuerst einen der jungen Männer, dann trifft ihn der tödliche Schlag. Noch nie, sagte Augsburgs damaliger Oberbürgermeister Kurt Gribl kurz nach der Tat, habe er in seiner Stadt so viel Hass und Hetze gespürt. Die Jugendlichen haben teils einen Migrationshintergrund. Selten aber gab es auch ein solch erbittertes Tauziehen zwischen Verteidigern und Ermittlern um den Tatvorwurf und die Frage, ob die Beschuldigten in Untersuchungshaft müssen - am Ende greift gar das Bundesverfassungsgericht ein.

Der getötete 49-Jährige arbeitete als Feuerwehrmann, was wohl ein Grund für das immense öffentliche Interesse nach der Tat war. "So etwas bestürzt, ganz besonders, wenn einer von den Guten stirbt", sagte Zech in ihrem Plädoyer. Auch am Tag des Urteils standen die ersten Journalisten und Zuschauer wieder um vier Uhr morgens vor dem Gerichtsgebäude Schlange, um eingelassen zu werden. Dass aber die Angeklagten als marodierende Gruppe durch Augsburg zogen, um Leute zu verprügeln, wie es im Dezember vergangenen Jahres teils auch die Polizei darstellte und was Anlass für Hass und Hetze war - diesem Vorwurf erteilt das Gericht in der Urteilsbegründung eine klare Absage.

Er müsse, schickt Richter Lenart Hoesch am Freitag voraus, zunächst einmal ein Plädoyer für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum halten. "Das erlaubt uns nicht nur festzustellen, was passiert ist, sondern eben auch, was nicht passiert ist." Und da sei klar zu konstatieren, dass keine gesteigerte Aggressivität von den Jugendlichen ausgegangen sei.

Die Tat, betont der Richter, könne anhand der Videobilder genau eruiert werden, was selten sei bei ähnlichen Fällen. Demnach fragte einer der jungen Männer aus der Gruppe das spätere Opfer Roland S. nach einer Kippe, mutmaßlich in wenig freundlichem Ton. S. drehte sich abrupt um, baute sich mit erhobenem Zeigefinger vor dem Jugendlichen auf und rief etwas wie: "Halt die Schnauze." S. schubste seinen Kontrahenten. "Die Auseinandersetzung war dann vorbei", sagt Richter Hoesch.

Dennoch attackierte der Angeklagte Roland S. unvermittelt und überraschend von der Seite. Eine "medizinische Rarität" nannte es der Sachverständige in seiner Aussage, dass der Faustschlag den Kopf des Opfers so erschütterte, dass dieser einen Riss einer Hirngrundschlagader erlitt. Dies aber ändere nichts daran, dass der Angeklagte hätte wissen müssen, dass ein Faustschlag ins Gesicht massive Verletzungen bis zum Tod verursachen könne, betont der Richter. Eine Nothilfe, wie sie Verteidiger Marco Müller erkannt haben wollte, also dass Halid S. nur seinen Kumpel beschützen wollte, lässt der Richter nicht gelten.

Als "unerträglich" wertete die Anwältin der Witwe die Aussagen der Verteidigung, womit das Opfer zum Täter gemacht werde. Sie sei deshalb mit der Urteilsbegründung sehr zufrieden, die dieser Argumentation eine klare Absage erteile. Marco Müller hatte im Verlauf des Prozesses wiederholt darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht die Aggression nicht vom Angeklagten ausgegangen sei. Diese Argumentation zerpflückte ihm die Jugendkammer nun jedoch gründlich. Bereits im Verlauf des Prozesses waren Verteidigung und Nebenklage aneinandergeraten, aber auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Müller warf den Ermittlern auch in seinem Plädoyer vor, den Fall nicht objektiv untersucht zu haben. Als Jurist sei er "enttäuscht" über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Die hatten kurz nach der Tat alle sieben Jugendlichen in Untersuchungshaft geschickt. Der Vorwurf: Totschlag und Beihilfe zum Totschlag. Das Amtsgericht folgte den Beschuldigungen, das Landgericht ließ einige Angeklagte wieder frei. Das Oberlandesgericht verfügte schließlich, dass die jungen Männer wieder in Haft mussten. Auf Intervention des Bundesverfassungsgerichts schließlich kamen alle außer dem Hauptangeklagten Halid S. drei Monate nach der Tat frei, es war eine beispiellose Ohrfeige für das Oberlandesgericht und die Strafverfolger. Vom Vorwurf des Totschlags blieb nichts übrig.

Marion Zech

"Es ist für Angehörige schwer, mit einem Urteil zu leben. Weil emotional immer mitschwingt: Welchen Wert stellt das Leben dar."

Richter Hoesch spielt genau darauf an, als er betont, dass die Videokameras auch gezeigt hätten, was eben nicht passiert sei: Die Tat hatte demnach keinen Vorsatz. Der Richter hatte aber auch gleich zum Auftakt des Prozesses klar gemacht, dass die Verhandlung kein Untersuchungsausschuss sei, um etwaige Versäumnisse der Ermittler aufzuarbeiten. Insofern ging die Strategie der Verteidigung in den Plädoyers nicht auf. Rechtsanwalt Müller sagte nach dem Urteil, dass die Verteidigung die Strafbemessung in etwa so erwartet habe. Er werde mit seinem Mandanten besprechen, ob er Revision einlegen wolle.

Die beiden Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung davon. Sie waren auf den Begleiter von Roland S. losgegangen und hatten ihm gemeinsam mit Halid S. die linke Gesichtshälfte zertrümmert. Auch diese Schläge seien potenziell lebensgefährlich gewesen, sagt Richter Hoesch, der aber bei beiden Angeklagten von einer günstigen Sozialprognose ausging. Der Hauptangeklagte wird sich in Haft einer Sozialtherapie unterziehen müssen. Ansonsten, betont der Richter, habe er keine Chance auf vorzeitige Haftentlassung.

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