Königsplatz-Prozess in Augsburg:"Wem so etwas passiert, der ist tot, bevor er am Boden angelangt ist"

Prozessbeginn wegen tödlicher Attacke

Der Hauptangeklagte im Gerichtssaal des Augsburger Landgerichts

(Foto: dpa)

Ein Gutachter spricht im Königsplatz-Prozess von einem massiven Schlag gegen den Kopf des Opfers. Der Hauptangeklagte dagegen soll die Tragweite der Auseinandersetzung noch bei seiner Festnahme nicht erkannt haben.

Von Florian Fuchs, Augsburg

Bei 15 647 Sektionen war Randolph Penning nach eigenen Angaben in 35 Jahren Obduktionsbetrieb dabei. Eine Verletzung, wie sie das Opfer bei der Gewalttat am Königsplatz davongetragen hat, habe er dabei nur zehn Mal gesehen: Der 49 Jahre alte Mann, der am Nikolaustag vergangenes Jahr mitten in Augsburg niedergeschlagen worden war, ist an einer Subarachnoidalblutung gestorben - eine Hirnschlagader ist gerissen. Ursache hierfür, da ist sich der emeritierte Professor der Rechtsmedizin München sicher, muss ein massiver Schlag gewesen sein, der den Kopf in eine heftige Rotationsbewegung brachte. "Rechtsmedizinisch ist das eine völlig klare Geschichte", sagt Gutachter Penning in seiner Aussage. "Medizinisch ist es eine Rarität."

Es ist die dritte Woche im Prozess gegen drei Jugendliche, die für die Gewalttat am Königsplatz im vergangenen Jahr verantwortlich sein sollen. Zwei der jungen Männer sollen einen Begleiter des Getöteten geschlagen und ihm schwere Verletzungen im Gesicht zugefügt haben, sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Hauptangeklagte Halid S. muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten: Der 17-Jährige hat bereits zugegeben, den 49-Jährigen zu Boden gestreckt zu haben. Über seine Anwälte hat er verlauten lassen, dass er nur einen seiner Kumpels habe beschützen wollen. Selbst bei seiner Festnahme, das wird am Mittwoch im Prozess klar, soll er noch gesagt haben, dass das Opfer doch nicht durch diesen einen Schlag zu Tode gekommen sein könnte, sondern eher durch einen Herzinfarkt.

Dies wiederum schließt Gutachter Penning kategorisch aus. Als der Rechtsmediziner Fotos vom geschädigten Gehirn des Opfers an die Wand projizieren lässt, ist es still im Saal: Demnach hatte Roland S. äußerlich keine großen Verletzungen am Kopf, nur eine deutliche Schwellung am linken unteren Wangenbereich. Und einen "sehr erstaunlichen Befund, den ich in so einem Zusammenhang noch nicht gesehen habe": eine kräftige Einblutung am linken Kopfnickermuskel, einem Teil der Halsmuskulatur, der wohl von einer Zerrung herrührt. "Das zeigt, wie sehr der Schädel in die Rotation gekommen sein muss. Dieser Muskel ist eigentlich nur schwer zu beleidigen."

Neben dem heftigen Schlag müssen noch zwei Grundbedingungen vorliegen, um einen Menschen auf diese Art zu töten: Der Schlag muss unerwartet und das Opfer nicht unerheblich betrunken gewesen sein. Es gebe keinen Fall, in dem so etwas schon einmal überlebt worden sei, betont Penning. "Flapsig gesagt: Wem so etwas passiert, der ist tot, bevor er am Boden angelangt ist."

Dazu passt nicht ganz die Aussage der Polizisten, die zuerst am Tatort waren, das erwähnt der Professor auch: Die Beamten geben an, dass sie zunächst noch den Puls gespürt haben wollen, allerdings keine Erfahrung in Reanimation gehabt hätten. 30 Sekunden nach dem Schlag, schätzt eine Polizistin, sei sie schon am Tatort gewesen, da sie mit ihrem Kollegen in der Nähe auf Streife gewesen sei.

Dass Roland S. sterben würde, das war den Polizisten vor Ort schon bald klar, der Notarzt stellte die lebensrettenden Maßnahmen auch rasch ein. Die Ehefrau brachten die Polizisten in die Klinik. "Sie war völlig außer sich", erinnern sich die Beamten. Sie hätten Sorge gehabt, dass sich die Frau selbst etwas antue.

Bei der Festnahme trafen die Polizisten Halid S. im Bett an. Ein Beamter musste erst durch ein offenes Fenster klettern, um den Hauptangeklagten in Handschellen zu legen und ihn ins Präsidium zu bringen. Sehr cool habe er sich gegeben, sagen die Beamten. Der Tragweite der Vorwürfe, dass er für den Tod des Opfers verantwortlich sein soll, ist er sich demnach wohl erst nach und nach bewusst geworden. Er sei eher davon ausgegangen, dass er nach einer Vernehmung auf dem Präsidium wieder nach Hause gehen könnte. Dass die drei Angeklagten übermäßig betrunken waren und demnach vielleicht schuldunfähig sein könnten, dafür fanden Rechtsmediziner Penning sowie auch der psychiatrische Gutachter keine Hinweise.

Der psychiatrische Sachverständige kann auch keine durch einen Angstzustand veranlasste Effekttat erkennen. "Es scheint ein eher offensives, nach Dominanz strebendes Handeln gewesen zu sein." Der Angeklagte sei deutlich intelligenter als sein Mittelschulabschluss vermuten ließe, er lasse es aber an Fleiß vermissen. "Andere machen mit seinen Anlagen Abitur", sagt der Sachverständige. Es seien keinerlei seelische Erkrankungen festzustellen, allerdings stehe bei Halid S. eine beginnende Störung des Sozialverhaltens im Raum, was an Problemen in der Schule und diversen körperlichen Auseinandersetzungen festzumachen sei. Es gebe Hinweise auf Probleme mit der Stresssensibilität und der Impulskontrolle bei dem 17-Jährigen. "Es fällt ihm schwer, sich in Strukturen einzufügen", sagt er. Der Angeklagte mache gerne nur das, was er für richtig halte. Das zeige auch die Antwort auf die Frage nach seinem Idol im Zuge der psychiatrischen Begutachtung. Jugendliche nennen da oft Schauspieler oder Musiker. Der Angeklagte "hat eine Antwort gegeben, die ich so noch nie gehört habe": Er sei sich sein eigenes Idol.

Für den Donnerstag sind die Plädoyers angesetzt, ein Urteil soll am Freitag fallen im Königsplatz-Prozess.

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