Augsburg:Koalitionsstreit wegen Öffnungszeiten

Es hätte einen Präzedenzfall auslösen können - stattdessen verhedderten sich die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler in neuen Unstimmigkeiten: Nach einem Beschluss in Augsburg zugunsten längerer Öffnungszeiten für die Außenterrasse eines Restaurants gab es am Donnerstag widersprüchliche Aussagen unter den Koalitionspartnern. Am Ende stand fest: Nein, vor Dienstag werden Biergärten nicht bis 22 Uhr öffnen.

Als am Donnerstag öffentlich wurde, dass das Steak- und Fischlokal "Palladio" seine Außengastronomie nach einem Eilantrag bis 22 Uhr öffnen darf, forderten mehrere Mitglieder der Freien-Wähler-Fraktion, das Ganze sogleich bayernweit auszuweiten. Nachdem eine Anpassung ohnehin vorgesehen sei, solle man "unnötigen wirtschaftlichen Schaden über das Pfingstwochenende von der Gastronomie abwenden", argumentierte Fabian Mehring, parlamentarischer Geschäftsführer der FW am Donnerstag. Scharfe Worte fand auch sein Fraktionskollege Tobias Gotthardt: Es brauche nun "Klarheit statt wirrer Regelungen, die ohnehin nicht nachvollziehbar sind", betonte Gotthardt am Donnerstag in München - ein Statement, das mit der Fraktion so allerdings nicht abstimmt gewesen sein soll und nun auch internen Streit nach sich ziehen dürfte.

Mit Unverständnis reagierte auch die CSU - schließlich hatten die FW den in dieser Woche beschlossenen Fahrplan für die Außengastronomie ja mitgetragen. Daran erinnerte sogleich auch der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses. Man halte den gemeinsam verabredeten Stufenplan, grundsätzlich für sinnvoll, "um das Infektionsgeschehen auch weiterhin im Griff zu haben", sagte Sandro Kirchner (CSU). So hätten "alle Planungssicherheit."

Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Augsburg dem Eilantrag des Restaurantbetreibers stattgegeben, auch im Außenbereich bis 22 Uhr öffnen zu dürfen. Der Betreiber hatte sich darauf berufen, dass es keinen sachlichen Grund gebe, Innenbereiche bis 22 Uhr, Außenbereiche, wo das Infektionsrisiko geringer sei, aber nur bis 20 Uhr öffnen zu dürfen. Dieser Argumentation folgte das Gericht.

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