Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Jugendarrest für Sex im Erlebnisbad

Ein junges Paar muss wegen Sex in einem Erlebnisbad in den Jugendarrest. Nachdem die beiden Berufung gegen ihre Verurteilung eingelegt hatten, bestätigte das Landgericht Augsburg nun in zweiter Instanz die Strafen für den 18-Jährigen und seine 19 Jahre alte Freundin. Der junge Mann hatte in erster Instanz zwei Wochen Dauerarrest bekommen. Seiner Partnerin wurden ein Wochenendarrest und 32 Stunden Hilfsdienste auferlegt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die an Weihnachten 2014 in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß ausgeführten sexuellen Handlungen ein öffentliches Ärgernis begründeten. Der junge Mann hatte bestritten, dass es zum Sex gekommen sei - ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Amtsrichter glaubte diese Aussage jedoch nicht.

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Quelle:
SZ vom 20.08.2015 / dpa
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