„Hier redest Du!“ – Mit diesem Satz auf ihrer Webseite richtet sich die Ombudsstelle Augsburg an ihr Zielpublikum: junge Menschen und ihre Familien, die Probleme mit dem Jugendamt oder einem Jugendhilfeträger haben. Ein Jugendlicher fliegt aus der betreuten Wohngruppe raus. Ein anderer fühlt sich vom Sachbearbeiter missverstanden. Eine Mutter beklagt, ihr Kind sei zu Unrecht in Obhut genommen worden. Die Beratungs- und Beschwerdestelle in Augsburg verspricht vertraulich und kostenfreie Hilfe.
Dass es solche Anlaufstellen auch in Zukunft geben muss, sind sich am Donnerstag im Sozialausschuss alle einig. Niemals dürfe wieder eine Situation wie in den Kinderheimen der 50er- und 60er-Jahre entstehen, in denen Kinder Gewalt und Missbrauch erlebten und niemanden hatten, der ihnen half oder glaubte. Der Sozialausschuss diskutiert in einem Fachgespräch die Einführung eines Ombudsschaftswesens in der Kinder- und Jugendhilfe. Und so einig man sich über das Ziel ist, so uneins über den Weg dorthin.
Bayern bemüht sich seit vielen Jahren um die Einführung von unabhängigen Beschwerde- und Beratungsstellen. 2020 wurden Ombudsstellen modellhaft an drei Standorten in Bayern erprobt. Inzwischen verpflichtet auch ein Bundesgesetz Bayern, sie einzurichten. Die drei Modellstandorte gelten als erfolgreich, obwohl sie jeweils in ganz unterschiedlicher Trägerschaft organisiert sind: Die Stelle in Augsburg übernimmt ein öffentlicher Träger in Kooperation mit dem Kinderschutzbund, in Rosenheim steht die Diakonie dahinter.
Die Ombudsstelle im Landkreis Rosenheim ist beim Landratsamt angesiedelt. Die Staatsregierung möchte diese Trägervielfalt beenden. Das Ombudswesen soll künftig beim Landesjugendamt angesiedelt werden. Vertreter der Modellstandorte und auch die Opposition im Landtag sehen das mit Sorge.
Die Fälle in Rosenheim seien eher aus der Nähe gekommen, berichtet Sigrid Zierer von der Ombudsstelle der Diakonie Rosenheim. Ob ein fernes Amt die Menschen ebenfalls erreiche? Von Anfang an sei zudem die Unabhängigkeit der Ombudsstelle ein großes Thema der gewesen. „Die Menschen müssen uns vertrauen“, sagt sie. Ob das bei einer staatlichen Behörde wie „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Bayerisches Landesjugendamt“ gelingen könne? Es stehe zu befürchten, dass das Landesjugendamt als eine Art „Oberjugendamt“ gesehen werde, kritisierte auch die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, Doris Rauscher (SPD).
Vertreter der Staatsregierung verteidigen dagegen die Pläne. Bayern habe den Luxus eines gut funktionierenden Landesjugendamts. Indem die Stellen hier angesiedelt würden, sei ihre Finanzierung dauerhaft gesichert. Eine Vergabe an freie Träger hätte dagegen alle paar Jahren neu ausgeschrieben werden müssen.
Auch der Leiter des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, Harald Britze, bemühte sich, die Bedenken zu zerstreuen. Man werde alles Wissen aus den Modellstandorten und auch die etwa 80 laufenden Beratungen übernehmen, sagte er.
Das Landesjugendamt sei unabhängig. Das habe sich auch bei der dort angesiedelten Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt gezeigt. Der Vorsitzende des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses Christian Lüders nannte die Pläne einen Anfang. Nötig seien aber deutlich mehr Anlaufstellen – in jedem Bezirk eine, in Oberbayern sogar zwei.

