Landgericht Augsburg:Ein tödlicher Kinnhaken

Prozessbeginn wegen tödlicher Attacke

Für den Prozess gegen die drei Angeklagten war das Gericht in einen größeren Gerichtssaal außerhalb des Strafjustizzentrums gezogen.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Bei einem Streit soll ein Jugendlicher einen 49 Jahre alten Mann auf dem Königsplatz niedergeschlagen haben. Bereits zum Prozessauftakt geht es um weit mehr als nur um die Gewalttat.

Von Florian Fuchs

Es ist kein normaler Prozess, der am Dienstag um 9.09 Uhr in Augsburg vor der Jugendkammer des Landgerichts startet. Ein Mann ist im Dezember 2019 am Königsplatz durch einen Faustschlag getötet, einer schwer verletzt worden, nun müssen sich drei junge Männer verantworten. Bevor es aber losgeht, verliest Richter Lenart Hoesch zunächst eine Erklärung in eigener Sache: Der Fall, sagt er, habe in Augsburg und der ganzen Bundesrepublik hohe Aufmerksamkeit erzeugt. Es gehe nun im Prozess jedoch nicht darum, zurückliegende Verfahrensabschnitte aufzuarbeiten oder gesellschaftliche Erwartungen zu erfüllen. Die Kammer werde "streng nach Gesetz und Recht gehen", wie sie das in jedem anderen Fall auch tue.

Wenn ein Richter betont, dass er Gesetz und Recht walten lassen wird, muss einiges passiert sein. Tatsächlich geht es in dem Prozess nicht nur darum, dass ein Mensch im öffentlichen Raum bei einer Zufallsbegegnung zu Tode gekommen ist. Die Jugendlichen waren in einer siebenköpfigen Gruppe unterwegs, einige haben Migrationshintergrund, was damals rechte Gruppierungen letztlich vergebens für sich zu nutzen versuchten: Im Augsburger Rathaus erzählt man sich noch heute, dass nie zuvor so viel Hass und Hetze über die Stadt hereingebrochen waren wie kurz nach der Tat.

Vor allem aber gab es ein juristisches ungewöhnliches Hickhack um die Untersuchungshaft der beteiligten Jugendlichen, das Bundesverfassungsgericht entzog den Haftbefehlen der Mitangeklagten schließlich die Grundlage - und die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schrumpften mit der Zeit immer mehr zusammen. Die Ermittler sprachen zunächst von Totschlag und beschuldigten neben dem Haupttäter alle sechs weiteren jungen Männer der Beihilfe. Nun geht es für den 17 Jahre alten Hauptangeklagten um Körperverletzung mit Todesfolge und für seine 18 und 20 Jahre alten Gefährten um gefährliche Körperverletzung. Die restlichen vormals Beschuldigten werden nur noch als Zeugen aussagen. Verteidiger Marco Müller bezeichnete am Rande des Prozessauftakts das damalige Verhalten der Ermittler noch einmal als "ungeheuerlich" - und lieferte sich deshalb auch in der Verhandlung ein Wortgefecht mit dem Staatsanwalt.

Es war der 6. Dezember, als Roland S. und sein Freund Christian M. gemeinsam mit ihren Frauen vom Besuch des Weihnachtsmarkts kamen. Gegen 22.40 Uhr trafen sie laut Anklage am Königsplatz auf die sieben Jugendlichen, einer von ihnen fragte nach einer Zigarette. Die beiden Gruppen beschimpften sich, der genaue Wortlaut ist bis heute nicht bekannt. "Halt die Schnauze", soll das Opfer sinngemäß gesagt haben. Roland S. schubste einen der jungen Männer zu Boden, dann soll ihm Halid S. - laut Staatsanwaltschaft völlig unvermittelt - von der Seite einen Faustschlag gegen das Kinn gegeben haben. Die Hirngrundschlagader riss, der 49-Jährige starb an einer massiven Blutansammlung im Gehirn. Die drei Angeklagten sollen anschließend Christian M. verprügelt haben, der unter anderem einen Jochbein- und Kieferbruch erlitt. "Die linke Gesichtshälfte ist noch immer taub", sagt er am Nachmittag im Zeugenstand.

In einer ersten Darstellung der Polizei hieß es damals, dass die beiden Opfer von einer Gruppe junger Männer umringt worden seien. Davon ist auf verschiedenen Videos von Überwachungskameras, die am Dienstag auch das Gericht abspielen ließ, nichts zu sehen. Einige der Jugendlichen waren gar nicht in der Nähe des Handgemenges, aus dem heraus der tödliche Schlag kam. Als Richter Hoesch die Videos zeigen lässt, sind zwei Reihen hinter den Angeklagten auch die Eltern des mutmaßlichen Haupttäters Halid S. besonders aufmerksam. Der 17-Jährige sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft, in einer Erklärung verlesen seine Anwälte zunächst seine Entschuldigung und seine Version der Tat. Demnach habe er mit seinen Freunden Alkohol getrunken. Als einer seiner Kumpels von Roland S. geschubst wurde, habe er diesen nur beschützen wollen. Er habe nie gedacht, dass ein Faustschlag zum Tod eines Menschen führen könne.

Befragungen ihrer Mandanten lassen die Verteidiger am ersten Verhandlungstag nicht zu. Vorsitzender Richter Hoesch bohrt dennoch immer wieder nach und macht damit deutlich, dass er die Dynamik vor der Tat verstehen wolle - und auch die Persönlichkeiten der Angeklagten. So ist der 17 Jahre alte Hauptangeklagte offenbar im Gefängnis durch eine große Zahl an Disziplinarmaßnahmen aufgefallen. Er soll in der Haft auch damit angegeben haben, dass er einen Mann getötet habe. Die Prahlerei streitet er allerdings ab. Auf den Handys der Jugendlichen haben die Ermittler zudem wohl Gewaltvideos gefunden - alles Themen, die im weiteren Verlauf des Prozesses noch erörtert werden sollen.

Die inzwischen nicht mehr beschuldigten Jugendlichen können sich in entscheidenden Punkten am Dienstag nicht mehr an die Tat erinnern. Immer wieder fragen die Richter vergebens nach, ob die Angeklagten Gegenstände, etwa einen Becher, in der Hand gehabt hätten. Christian M., der von den Angeklagten schwer verletzt worden war, hat den tödlichen Schlag nicht gesehen. "Es ging alles so schnell", sagt er. Mit seiner Frau und dem befreundeten Ehepaar, berichtet er, habe er mehrere Glühwein auf dem Christkindlesmarkt getrunken und dann noch ein Pils als Absacker. "Wir waren auf direktem Weg unterwegs zum Taxi." Eine Entschuldigung der Angeklagten will er nicht akzeptieren.

So sieht das auch Isabel Kratzer-Ceylan, die als Anwältin die Witwe des getöteten 49-Jährigen vertritt, der bei der Feuerwehr gearbeitet hatte. "Von tiefem Bedauern habe ich nichts gehört", kommentiert sie in einer Prozesspause die Erklärung des Hauptangeklagten. Eine Entschuldigung sei beim Tod eines Menschen auch völlig fehl am Platz. Es sei zuvor bereits klar gewesen, dass die Verteidigung damit argumentieren werde, dass Halid S. nur seinem Freund habe helfen wollen. "Wir sehen das anders." Ihrer Mandantin gehe es weiterhin schlecht, sie wolle "eine harte und gerechte Strafe". An diesem Mittwoch soll sie als Zeugin im Prozess aussagen. Das Gericht hat insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt und will 45 Zeugen hören. Mit einem Urteil ist im November zu rechnen - die maximal mögliche Gefängnisstrafe für den 17 Jahre alten Hauptangeklagten Halid S. beträgt zehn Jahre.

Zur SZ-Startseite
Blaulicht-Fahrsicherheitstraining des BRK Aichach-Friedberg

Rettungskräfte
:Bahn frei

Rettungskräfte haben es im Straßenverkehr nicht leicht. Oft müssen sie sich durch den dichten Verkehr durchkämpfen. In speziellen Fahrsicherheitskursen bereiten sie sich vor.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: