Knapp anderthalb Jahre nach dem Bekanntwerden des Folterskandals in der Justizvollzugsanstalt Gablingen gibt es erste juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat am Montag Anklage gegen die frühere Leiterin der JVA, deren Stellvertreterin sowie einen Mitarbeiter der sogenannten Sicherungsgruppe erhoben. Ihnen werden demnach Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Zuerst hatte die Augsburger Allgemeine darüber berichtet.
In einem der modernsten Gefängnisse Bayerns soll sich einer der größten Skandale im bayerischen Justizvollzugssystem zugetragen haben. Gefangene sollen in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume gesperrt worden sein, ohne Matratze, teilweise nackt und teils viele Tage lang. Sie sollen schikaniert und körperlich misshandelt worden sein – mitunter sehr schwer. Die Augsburger Rechtsanwältin Alexandra Gutmeyr, die einen der Betroffenen vertritt, sprach im Bayerischen Rundfunk von abgebrochenen Zähnen und gebrochenen Rippen. „Als ich das gesehen habe, war ich schockiert“, sagte Gutmeyr.
Ihr Mandant ist einer von 102 Gefangenen, die mutmaßlich misshandelt worden sind. Dokumentiert hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 131 Fälle des vermutlichen Machtmissbrauchs. Das heißt, manche Betroffene waren mehrfach Opfer. Besonders im Fokus der Vorwürfe: die stellvertretende Leiterin der JVA. Diese soll laut Staatsanwaltschaft nach ihrer Versetzung nach Gablingen im Januar 2023 dort ein „System der Willkür“ etabliert haben.
Die Leiterin soll ihr freie Hand gelassen haben, während sie selbst viel Zeit im Home-Office verbrachte. Gegenüber dem Justizministerium sollen die Zustände verschleiert worden sein. Auch bei unangekündigten Besuchen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter soll es der Gefängnisleitung gelungen sein, einen ordnungsgemäßen Anstaltsbetrieb vorzuspielen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Oktober 2024 wurden beide Frauen recht schnell suspendiert.
Die ehemalige Leiterin der JVA und ihre Stellvertreterin sollen zudem auch in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Die Staatsanwaltschaft hält den beiden vor, auf Gefängniskosten Beschaffungen im Wert von 44 000 Euro alleine für den persönlichen Vorteil getätigt zu haben. Die Anklage lautet deshalb auch auf Untreue.
Politisch haben sich die Vorwürfe bereits ausgewirkt
Auch im Zuge eines Einsatzes der Gablinger Sicherungsgruppe (Sig) in der benachbarten Jugendstrafvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth soll es zu körperlichen Übergriffen auf Gefangene gekommen sein. Die Sicherungsgruppe ist so etwas wie eine „Sondereinheit“ des Justizvollzugs, die sich in den Gefängnissen um Sicherheit und Ordnung kümmert. In dem Jugendgefängnis unterstützte die Gablinger Sig die dortigen Beamten bei einer Drogenrazzia. Ihr Vorgehen dort soll auch überaus rabiat gewesen sein. So sollen Gefangene etwa gewürgt worden sein, um ihnen Informationen abzupressen.
Insgesamt hat die Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft Augsburg mehr als 330 Zeugen vernommen und 17 Mobiltelefone mit 2,6 Millionen Chatnachrichten sowie 4,5 Millionen sonstige Dateien ausgewertet.
Nun muss das Landgericht Augsburg entscheiden, ob die Anklagen gegen die drei Beschuldigten zugelassen werden und ob es zu einem Strafprozess kommt. Mit weiteren Anklagen ist zu rechnen. Bei knapp 20 weiteren Beschuldigten dauern die Ermittlungen allerdings noch an.

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Für die Angeklagten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe erneut zurück. Die Fokussierung auf einzelne Führungspersonen der JVA sei ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden, teilten die Anwälte Holm Putzke, Thomas Krimmel und Alexander Stevens mit. Denn, so erklärten die Verteidiger der Frau, das Justizministerium sei als Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in den gesonderten Hafträumen in vielen Fällen informiert gewesen.
Politisch haben sich die Vorwürfe bereits ausgewirkt. Im bayerischen Justizministerium wurde ein Gesetzespaket erarbeitet, wonach künftig Richter entscheiden müssen, wenn Häftlinge länger als 72 Stunden in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht werden. Diese Spezialzellen sind ohnehin nur dafür da, Häftlinge, die in psychischen Ausnahmesituationen eine Gefahr für sich oder andere darstellen, zwischenzeitlich unterzubringen.
Auch die psychiatrische Versorgung der Häftlinge in den bayerischen Gefängnissen soll verbessert werden. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) griff damit Vorschläge einer Expertenkommission auf, die als Reaktion auf den Skandal eingerichtet worden war.

