Augsburg:Fall Ursula Herrmann: Gericht hört Gutachter

In dem Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor 35 Jahren will das Landgericht Augsburg nun einen Gutachter befragen. Das zehnjährige Mädchen war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Der Täter hatte Lösegeld gefordert. Ursula Herrmann war in ihrem Gefängnis erstickt. Jetzt verlangt ihr Bruder Michael Herrmann von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kidnapper 20 000 Euro Schmerzensgeld. Er begründet seine Zivilklage damit, dass er seit dem damaligen Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe. Michael Herrmann hofft aber auch, dass in dem Zivilprozess nun endlich ungeklärte Fragen des Kriminalfalls beantwortet werden können.

Der Sachverständige, der Michael Herrmann untersucht hat, soll am Donnerstag von den Richtern angehört werden. Die Zivilkammer hatte bereits Zweifel am Erfolg der Klage geäußert. Es sei fraglich, ob man die Ursache der Tinnitus-Erkrankung dem verurteilten Mann zurechnen könne. Der Fall Ursula Herrmann zählt zu den bekanntesten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Erpresser hatte damals einen Millionenbetrag als Lösegeld von Ursulas Eltern verlangt. Der Entführer war erst im Jahr 2008 in Kappeln an der Schlei in Schleswig-Holstein verhaftet worden, zwei Jahre später wurde er in Augsburg nach einem Indizienprozess verurteilt. Der Mann bestreitet die Entführung bis heute. Auch Michael Herrmann äußerte mehrfach Zweifel, dass der richtige Täter verurteilt worden ist.

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