Ärztinnen am Uniklinikum AugsburgOperieren bis zum Mutterschutz

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Bis kurz vorm Mutterschutz hat Jennifer Velez als Dermatologin am Uniklinikum Augsburg gearbeitet und auch noch operiert.
Bis kurz vorm Mutterschutz hat Jennifer Velez als Dermatologin am Uniklinikum Augsburg gearbeitet und auch noch operiert. (Foto: Samuel Tschaffon/Universitätsklinikum Augsburg)

Frauen sind in der Chirurgie noch immer seltener als Männer – aber schwangere Ärztinnen im OP? An der Uniklinik Augsburg soll genau das die neue Normalität sein.

Von Nina von Hardenberg

Die Geburt kann jederzeit losgehen, aber für ein Telefonat zum Thema Schwangerschaft und Arbeit ist Jennifer Velez trotzdem zu haben. Sie muss ohnehin das Bett hüten. Das Kind wäre jetzt noch fünf Wochen zu früh. Sie macht also jetzt langsamer, obwohl ihr das nicht besonders liegt. Von zwei Wochen Resturlaub abgesehen hat die Dermatologin bis zum Mutterschutz an der Uniklinik Augsburg durchgearbeitet – und dabei bis zuletzt auch noch operiert. „Ich wollte es so“, sagt sie.

Mit schwangerem Bauch im OP? Selbstverständlich ist das keineswegs. Nach dem Motto „sicher ist sicher“ würden viele Kliniken auch heute noch pauschale betriebliche Beschäftigungsverbote aussprechen, beklagt der Deutsche Ärztinnenbund 2024 in einem Bericht zum Thema „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“. Oftmals gebe es hierfür keinen nachvollziehbaren Grund. Die Konsequenzen seien gravierend: Den Kliniken fehlten die Ärztinnen. Und für die Frauen selbst verlängere sich oftmals die Weiterbildungszeit und sie erreichten Karrierestufen deutlich später.

Dass der Mutterschutz schnell zum Karriereknick werden kann, weiß man am Klinikum Augsburg. „In der Weiterbildung zählt jeder Tag“, sagt die dreifache Mutter und Direktorin der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Uniklinikum Augsburg, Julia Welzel. Sie ist so etwas wie eine Vorkämpferin beim Thema Operieren in der Schwangerschaft. Mit ihren drei Kindern wäre sie selbst „sechs Jahre raus gewesen“, sagt Welzel. Schon bei ihrer ersten Schwangerschaft entschied sie sich deshalb weiter zu operieren. Ihr damaliger Arbeitgeber, das Lübecker Krankenhaus, nahm dankend an. Die Ärztin aber befand sich damit 1998 in einer rechtlichen Grauzone.

Viele Kolleginnen hätten sich damals gezwungen gesehen, heimlich weiter zu operieren, erinnert sie sich. Aus anderen Fachbereichen hört man das auch heute noch. Da ist die Zahnärztin, die bis zum sechsten Monat nicht über ihre Schwangerschaft spricht. Auch die Chefin übersieht ihre neue Leibesfülle geflissentlich.  Da ist die angehende Kardiologin, die schwanger noch Dienste in der Notaufnahme schiebt, damit sie ihren Facharzt bekommt. Dabei gibt es rechtlich gesehen keinen Grund für die Heimlichkeiten: Das Mutterschutzgesetz wurde schon 2018 so reformiert, dass neben dem Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes auch die Erhaltung ihres Arbeitsplatzes als zweites Ziel ausdrücklich genannt wird. „Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit“ soll so entgegengewirkt werden, heißt es dort.

Die Gesetzesreform bewirkte leider das Gegenteil

In der Realität aber bewirkte eben jene Reform vielerorts das Gegenteil, erinnert sich Klinikdirektorin Welzel. Das Gesetz sah erstmals vor, dass der Arbeitgeber gemeinsam mit der schwangeren Mitarbeiterin eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und festlegt, wo und wie sie weiterarbeiten kann. Dabei steht eigentlich der Wunsch der Schwangeren im Mittelpunkt. Die Klinik legt lediglich fest, was grundsätzlich nicht geht, etwa der Kontakt zu infektiösen Patienten. In der Umsetzung wurde das aber sehr unterschiedlich gehandhabt, mancherorts strenger als vorher. Mit Corona kam dann das absolute Beschäftigungsverbot für schwangere Ärztinnen, erinnert sich Welzel. Bis heute wirke diese fürsorglich-aussperrende Grundhaltung vielerorts nach.

In der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Uniklinikum Augsburg gibt die Direktorin Welzel bewusst einen anderen Weg vor. Schon 2020 erstellte sie gemeinsam mit dem Deutschen Ärztinnenbund eine Positivliste von Operationen, die schwangere Ärztinnen gefahrlos ausführen können. 2022 hat sie die Liste im Fachjournal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft veröffentlicht. Gerade in der Dermatologie, wo etwa bei Entfernung von Hautkrebs mit lokaler Betäubung und ohne Röntgenkontrolle gearbeitet wird, sind viele Eingriffe gefahrlos möglich, sagt sie. Im vergangenen Jahr legte der Deutsche Ärztinnenbund dann den fächerübergreifenden Konsens der Chirurgie vor, welche operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit möglich sind.

Es gebe gute Gründe, warum Ärztinnen in der Schwangerschaft vorsichtig sein sollten, sagt Welzel. Kommt ein Patient wegen eines Ausschlages, können das die Ringelröteln sein, mit denen eine Schwangere nicht in Kontakt kommen sollte.  Es gebe aber eben auch auf jeder Station ungefährliche Tätigkeiten, auch im OP. Es gehe darum, ein paar Dinge zu beachten. Keine infektiösen Patienten, Vorsicht bei gewissen Narkosegasen. „Aber wenn die Frauen das wollen, lässt sich das alles organisieren“, sagt Welzel.

Schwanger oder nicht: „Ich operiere einfach gerne“, sagt die Dermatologin Jennifer Velez.
Schwanger oder nicht: „Ich operiere einfach gerne“, sagt die Dermatologin Jennifer Velez. (Foto: Samuel Tschaffon/Universitätsklinikum Augsburg)

In ihrer ersten Schwangerschaft hätte sie sich noch keine OPs zugetraut, sagt Jennifer Velez. Damals war sie noch in der Ausbildung. Sie wollte kein Risiko eingehen, sich zu verletzen. Auch heute versteht sie jede Frau, die in der Schwangerschaft lieber einen Bogen um den OP-Saal macht. In ihrer zweiten Schwangerschaft wünschte sie sich dagegen speziell den OP-Saal. „Ich operiere gern“, sagt sie. Und sie fand es letztlich weniger anstrengend, eine Stunde ruhig zu operieren, als in der Sprechstunde Patienten zu betreuen. Dort müsse man ständig aufstehen und sich wieder hinsetzen und zwischen Patienten und Labor hin und her springen. „Es ist gut, wenn man als Schwangere selbst entscheiden darf.“

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