Die Menschen in den getroffenen Autos waren auf dem Weg zur Arbeit, ins Krankenhaus. Einer wollte zur Baustelle eines Hauses, andere zum Shoppen, sich einen schönen Tag machen. So erzählt es die Nebenklagevertreterin. Ihr Mandant trug Schnittverletzungen davon, als ein Stein seine Windschutzscheibe durchschlug und das Glas splitterte. Ein klein wenig höher, und der Stein hätte das Stoffdach des Wagens durchlöchern und den Fahrer am Kopf treffen können. "Einem vernünftig denkenden Menschen muss klar sein, dass solche Dinge eintreten können." Der Angeklagte, der bereits vor dem Hauptverfahren zugegeben hatte, während der Fahrt Steine aus dem Führerhaus seines Lastwagens geworfen zu haben, habe zwei Kinder, sei immer seinem Job nachgekommen, sagt die Anwältin. "Umso unverständlicher ist das alles."
Urteil am Landgericht:Steinewerfer muss mehr als vier Jahre in Haft
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Das Gericht verurteilt den Mann, der über Monate rund um Augsburg Steine auf fahrende Autos geworfen hatte, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung - nicht aber, wie vom Staatsanwalt gefordert, wegen versuchten Mordes.
Von Florian Fuchs, Augsburg
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