Augsburg:Augsburger Polizistenmord: Kollegin des Opfers fordert Schmerzensgeld

Prozess um Schmerzensgeld für Polizistin

"Unwirklich" habe sich alles angefühlt, sagt die junge Polizistin (auf dem Stuhl in der Mitte) vor Gericht. Zwei Verbrecher schossen auf sie und ihren Kollegen.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
  • Die Polizeibeamtin Diana K. fordert von den verurteilten Mördern ihres Streifenkollegen 40 000 Euro Schmerzensgeld.
  • Sie begründet die Klage mit Panikattacken, psychischen Schäden und ihrem Verdienstausfall seit dem gewaltsamen Tod ihres Kollegen vor 5 Jahren.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, inwiefern die Klägerin durch das traumatische Ereignis tatsächlich beeinträchtigt ist.

Von Anne Kostrzewa, Augsburg

Mit gesenktem Blick kommt Diana K. in den Gerichtssaal, ihr Gesichtsausdruck ist müde, ihre Lippen kaum mehr als ein schmaler Streifen in dem von blonden, schulterlangen Wellen umspielten Gesicht. Die 35-jährige Polizeibeamtin schaut nicht auf, bis die Fotografen und Fernsehteams ihr Equipment zusammenpacken und den Saal 281 am Augsburger Landgericht verlassen.

Es wirkt, als wäre Diana K. an diesem Dienstagmorgen überall lieber als vor Gericht, wo sie sich gleich an die grausame Nacht vor fünf Jahren wird erinnern müssen. Die Nacht im Oktober 2011, in der ihr Kollege Mathias Vieth bei einer wilden Verfolgungsjagd im Augsburger Stadtwald im Kugelhagel regelrecht hingerichtet wurde, ohne dass seine Partnerin ihm hätte helfen können. Jene Nacht, die sie nicht mehr vergessen kann.

Diana K. fordert nun Schmerzensgeld von den beiden rechtskräftig verurteilten Mördern ihres Streifenkollegen. Nicht für den inzwischen verheilten Streifschuss an der Hüfte, den die Polizistin in dieser Nacht abbekam. K. möchte eine Entschädigung für die "massiven psychischen und gesundheitlichen Schäden und die materiellen Einbußen", unter denen sie seit dem Einsatz leidet. Sie klagt auf 40 000 Euro.

Die beiden Beklagten, das Brüderpaar Rudi R. und Raimund M., sitzen nach der Tat beide lebenslang im Gefängnis, sie bestreiten ihre Schuld bis heute. Im Prozess lassen sie sich von ihren Anwälten vertreten. Diese erklären gleich zu Beginn der Verhandlung, ihre Mandanten lehnten die Schmerzensgeldansprüche der Klägerin ab. Nun soll ein psychiatrisches Gutachten klären, inwieweit die traumatischen Erlebnisse die Polizistin tatsächlich noch belasten und in ihrem Alltag einschränken.

Mit leiser aber klarer Stimme schildert Diana K. an diesem ersten Prozesstag, wie es ihr seit jenem Tag geht, an dem ihr Kollege im Wald vor ihren Augen starb. "Unmittelbar nach der Tat habe ich gar nichts gefühlt, ich habe das gar nicht richtig begriffen", sagt sie. Das Ganze habe sich für die "so unwirklich" angefühlt. Ihre Anwältin Marion Zech sagt, ihre Mandantin habe sich in einer Art "Schockzustand" befunden: "Das erleben wir nach solchen Erlebnissen häufiger. Erst nach und nach begreifen die Betroffenen, was geschehen ist."

Diana K. beschreibt, wie sie in den folgenden Wochen eine immer größere innere Anspannung gefühlt habe. "Ich hatte immer mehr Angst, konnte nicht mehr allein sein, weder zu Hause noch unterwegs." Sie habe schlecht geschlafen, immer wieder hätten sich "diese bestimmten Bilder" in ihren Kopf gedrängt.

Während sie spricht, blickt die 35-Jährige in den Raum, ohne einen Anwesenden direkt anzuschauen. Ihre Hände liegen unter dem Tisch reglos im Schoß, nur der Drehstuhl, auf dem sie sitzt, bewegt sich ganz leicht nach links und rechts, während sie ihre Gefühle schildert. Ihren breiten grauen Schal behält sie während des gesamten ersten Verhandlungstags um, obwohl die Heizkörper im Raum auf Stufe 4 bollern. Der weiche Stoff verhüllt fast ihren gesamten Oberkörper, so, als wolle Diana K. sich und ihre Emotionen unter dem Schal verstecken.

Nach sechs Monaten sei sie in den Polizeidienst zurückgekehrt, sagt sie. Auf Streife habe sie nach der Tat nicht mehr gehen können. Doch sie habe gehofft, mit ihrer neuen Stelle im Innendienst zügig in den Alltag zurück zu finden. "Ich habe mich sehr angestrengt, bald wieder zu arbeiten", sagt sie. Zunächst sieht alles gut aus, doch schon bald kommen die Panikattacken zurück. "Ich war so erschöpft, wollte nur noch schlafen", sagt K. "Ich habe mein Leben einfach nicht mehr allein auf die Reihe gekriegt." Die Polizistin sucht sich professionelle Hilfe, lässt sich in einer psychosomatischen Klinik behandeln.

Die zweite Wiedereingliederung klappt besser. Mittlerweile ist Diana K. wieder in Vollzeit im Innendienst tätig. Ganz erholt habe sie sich von der Tatnacht aber immer noch nicht. Ein Knalltrauma begleite sie bis heute. "Das ist für mich die gravierendste Folge." Hinzu kämen die Verdienstausfälle, während sie krank geschrieben war und in der Klinik behandelt wurde.

Dass K. tatsächlich die geforderten 40 000 Euro bekommt, damit rechnet ihre Anwältin Zech nicht - zumal bei den Angeklagten "sicherlich nichts zu holen ist". Die heute 61 und 63 Jahre alten Männer werden wohl den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen. Ihre Verteidiger sollen in den kommenden Wochen prüfen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Brüderpaars einen Vergleich möglich machen könnten. Ab einem Betrag von 20 000 Euro aufwärts wäre das, so Zech, für die Klägerin "ein gangbarer Weg". Florian Eder, Anwalt von Rudi R., sagt dazu, er bezweifle, dass die Polizistin von seinem Mandanten "jemals einen Cent sieht". Der Prozess wird am 11. Januar fortgesetzt.

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