Prozess in AugsburgSelbsternannte „Pädophilen-Jäger“ stehen vor Gericht

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Der Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg gegen die Angeklagten im Alter zwischen 15 und 17 Jahren findet nicht öffentlich statt.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg gegen die Angeklagten im Alter zwischen 15 und 17 Jahren findet nicht öffentlich statt. Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Fünf Jugendliche locken einen mutmaßlich pädophilen Mann in den Wald, misshandeln ihn dort und filmen die Tat. Nun müssen sie sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Von Florian Fuchs

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Die Jugendlichen haben einen mutmaßlich pädophilen Mann in ein Waldstück in Augsburg gelockt und ihn dann bedroht, misshandelt und ausgeraubt. Am Montag startet deshalb ein Prozess gegen die fünf 15- bis 17-Jährigen, die sich offenbar als sogenannte „Pedo-Hunter“ zusammengetan hatten, um pädophile Täter zu überführen – ein Phänomen, das in der Bundesrepublik in jüngster Zeit häufiger zu Prozessen führt.

Laut Amtsgericht gründeten die fünf Jugendlichen in Augsburg im Mai 2025 eine Whatsapp-Gruppe. Dort hätten sie geplant, wie sie ihr Opfer in den Wald locken. Einer der Angeklagten habe zuvor bereits dem Geschädigten vorgespielt, sich für Geschlechtsverkehr im Wald mit ihm zu treffen.

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Bei dem Treffen seien die Jugendlichen dann zu fünft erschienen, hätten ihr Opfer umringt und das Geschehen mit dem Handy gefilmt. Einer der Angeklagten hielt dem Mann laut Gericht eine täuschend echt aussehende Pistole an den Kopf, seine Mitstreiter waren mit Machete, Butterflymesser, Schlagring, Nothammer und einem metallenen Notenständer bewaffnet.

Demnach hätten sie dem Geschädigten gedroht, ihn umzubringen, wenn er nicht seine Wertsachen und Haustürschlüssel herausgebe. Er habe „Ich bin ein Lutscher“ in die Kamera sagen müssen, dann hätten sie ihn weiter geschlagen. Als ein Spaziergänger auf die Schreie des Mannes aufmerksam geworden sei, seien die Jugendlichen geflüchtet.

In Frankfurt und in Nürnberg standen erst vor wenigen Wochen Angeklagte in ähnliche Fällen vor Gericht, sie wurden zu Haftstrafen verurteilt. Im Augsburger Fall fanden laut Gericht Passanten den Geschädigten desorientiert auf, er sei ins Uniklinikum gebracht worden und habe von dort wegen Eigengefährdung in die Psychiatrie verlegt werden müssen. Er habe erhebliche Verletzungen am Körper und im Gesicht erlitten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ein Foto der Tat in sozialen Netzwerken veröffentlicht zu haben. Einer der Angeklagten sei mit dem erbeuteten Schlüssel schließlich noch in die Wohnung des Mannes eingebrochen und habe dort Tabak gestohlen. Auf dem Handy dieses Angeklagten fand die Polizei nach seiner Festnahme kinderpornografische Bilder. Das Jugendschöffengericht tagt am Montag nicht öffentlich.

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