Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Äthiopierin freigesprochen

Gericht enthebt Frau von Vorwurf des Sozialbetruges

Eine Frau aus Äthiopien ist am Mittwoch vom Augsburger Amtsgericht vom Vorwurf des Sozialbetrugs im Umfang von 145 000 Euro freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau angeklagt, weil sie sich elf Jahre jünger gemacht und als jugendlicher Flüchtling ausgegeben haben soll. Dadurch habe sie zu Unrecht Leistungen wie eine teure Heimunterbringung erhalten, hieß es in der Anklage.

Doch in dem Prozess brachen die Vorwürfe in sich zusammen, sodass letztlich selbst der Staatsanwalt einen Freispruch beantragte. Entsprechend fiel dann das Urteil aus. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage auf einen falschen Ausweis gestützt, wonach die Angeklagte heute 33 Jahre alt ist. Nach einer Geburtsurkunde ist sie hingegen erst 22 Jahre und war somit zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland tatsächlich erst 15 Jahre alt. Das Gericht betonte, dass es sich um ein gültiges Dokument handele, an dessen Echtheit keine Zweifel bestünden. Die Sozialleistungen hat die Frau somit rechtmäßig als Jugendliche erhalten.

Verteidiger Jörg Seubert hatte die verschiedenen Daten damit erklärt, dass seine Mandantin zunächst als Mädchen mit falschen Papieren aus Äthiopien als Haushaltshilfe nach Dubai vermittelt worden sei. Dort sei sie bei einer Familie untergekommen, wo sie auch misshandelt worden sei. 2012 sei sie dann mit dem falschen Ausweis, den sie selbst nie gesehen habe, nach Bayern gekommen und habe hier den Behörden gegenüber ihre korrekten Personalien angegeben.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte jedoch Zweifel daran und hatte deswegen die Münchner Gerichtsmedizin mit einem Gutachten beauftragt. Doch letztlich konnte auch der Sachverständige kein konkretes Alter für die Frau benennen. Vor Gericht sagte er, dass er weder das von der Staatsanwaltschaft angenommene Geburtsjahr 1986 für plausibel halte, noch das in einer Geburtsurkunde genannte Jahr 1997. Als ihm Bilder vorgelegt wurden, die eine Erzieherin aus der Jugendwohngruppe im nordschwäbischen Nördlingen vor sieben Jahren von der später Angeklagten gemacht hatte, erklärte der Gerichtsmediziner: "Als 15 würde sie auf diesen Fotos jederzeit durchgehen." Er hielte sogar ein Alter von 13 Jahren für denkbar. Die Erzieherin selbst sagte als Zeugin, dass sie nie Zweifel an dem Alter der Heimbewohnerin gehabt habe. Als diese in die Einrichtung gekommen sei, sei sie körperlich noch nicht voll entwickelt gewesen.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2019 / dpa
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