Süddeutsche Zeitung

Katholisches Bauwerk:Ist das ein Denkmal oder kann das weg?

Um eine Kapelle aus den 1960er-Jahren ist eine Debatte entbrannt. Das Bistum Augsburg will sie abreißen und dort Sozialwohnungen bauen. Aber geht das überhaupt?

Der geplante Abriss einer katholischen Kapelle für einen Neubau hat in Augsburg zu einem Streit um das Projekt geführt. Das Landesamt für Denkmalpflege prüft nun, ob das Gebäude als Baudenkmal eingestuft werden soll. Das Bistum Augsburg will auf dem Grundstück im Stadtteil Lechhausen Sozialwohnungen bauen.

Die 1960er-Jahre-Kapelle gehörte einst zu der Pädagogischen Hochschule in Augsburg, die wegen ihrer besonderen Architektur auf der Denkmalliste steht. Heute ist das Gotteshaus Teil des angrenzenden Studentenwohnheims, was ebenfalls für die Wohnungen abgerissen werden soll.

Auch wegen der eindrucksvollen bunten Fenster der Hochschul-Kapelle verlangen Kritiker des Abrisses, das Bauwerk unter Schutz zu stellen. Das umlaufende Fensterband in dem kubischen Gebäude zeigt verschiedene biblische Szenen und Motive und wurde 1960 von der Künstlerin Hilda Sandtner (1919-2006) gestaltet, die später Professorin für Kunstpädagogik an der Universität Augsburg war. Architektonisch ist die gesamte Anlage der ehemaligen Pädagogischen Hochschule an den Bauhausstil von Walter Gropius und skandinavische Bauten der 30er- und 40er-Jahre angelehnt.

Das Landesamt prüft nun, ob das Gebäude die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften eines Denkmales besitzt. Die Behörde habe sich bereits vor Ort ein Bild gemacht, sagte eine Sprecherin. Die Prüfung der Kapelle werde vorrangig bearbeitet und ein Ergebnis in den kommenden Wochen erwartet. Sollte die Kapelle den Denkmalstatus erhalten, müsste jede vorgenommene Veränderung zuerst von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Das St. Ulrichswerk, Wohnungsunternehmen der Diözese Augsburg und Bauherr der bis zu 60 geplanten Sozialwohnungen, habe die Planungen vorerst auf Eis gelegt, berichtete das Bistum. Es sei der Kirche nicht bewusst gewesen, dass die Kapelle eventuell als erhaltens- oder schutzwürdig angesehen werden könnte.

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