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Asylunterkunft in der Oberpfalz:Zehn Jahre Haft wegen tödlicher Messerattacke

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Ein Streit zwischen zwei Männern in einer Asylunterkunft eskaliert, einer von ihnen sticht mit einem Messer zu - das Opfer verblutet. Ein halbes Jahr später ist der Täter vom Landgericht Regensburg nun wegen Totschlags verurteilt worden.

Den tödlichen Messerangriff auf einen Mitbewohner in einem Asylbewerberheim in der Oberpfalz muss ein Iraner mit zehn Jahren Haft büßen. Das Landgericht Regensburg verurteilte den 29 Jahre alten Mann am Mittwoch wegen Totschlags. "Wir sind der festen Überzeugung, dass der Angeklagte, als er viermal zugestochen hat, mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte", begründete der Vorsitzende Richter, Werner Ebner, die Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke gefordert. Das Mordmerkmal Heimtücke liege jedoch nicht vor, weil das Opfer nach dem vorangegangenen Streit nicht arglos gewesen sei, betonte der Richter.

Anfang März war es in Wörth an der Donau zwischen dem 20 Jahre alten Opfer aus dem Irak und dem Angeklagten zum Streit gekommen. Der Jüngere war an diesem Tag aufgebracht, weil sein Asylantrag abgelehnt worden war. Der 20-Jährige griff den Älteren an, weil dieser ihn beim Kauf von Kleidung betrogen haben soll. Es kam zu schweren Beleidigungen und auch zu Fausthieben. Mitbewohner konnten die Streithähne zunächst trennen und auf ihre Zimmer bringen.

Die Lage beruhigte sich jedoch nicht, erläuterte Richter Ebner. "Ich wäre nicht das Kind meines Vaters, wenn ich es ihm nicht heimzahle", soll der 29-Jährige gesagt haben. Er nahm sein Taschenmesser, klappte es auf, rannte zum Zimmer des Irakers und trat die verschlossene Tür ein. Die Mitbewohner waren dieses Mal nicht schnell genug.

Der Angeklagte habe sofort auf den 20-Jährigen eingeschlagen, mit dem Messer in der rechten Hand, betonte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer. Der Jüngere habe direkt hinter der Tür gewartet und mit einem Angriff gerechnet. "Er wusste, dass die Sache an diesem Abend noch nicht abgeschlossen war", sagte Ebner. Mit vier gezielten Stichen verletzte der Angeklagte den Oberkörper seines Opfers - einer durchbrach das Brustbein und durchtrennte die Hauptschlagader. Der 20-Jährige verblutete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Sie hatte drei Jahre Haft wegen eines minderschweren Falls von Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Staatsanwaltschaft will noch prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

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