Süddeutsche Zeitung

Asylpolitik in Bayern:Abschieben leicht gemacht

  • Ein afghanischer Flüchtling wird abgeschoben, er muss zurück nach Bulgarien, weil er dort zuerst europäischen Boden betreten hat.
  • Allerdings: Der Bescheid ist an einen anderen Mann adressiert.
  • Die Beamten hindert das nicht daran, den Asylbewerber mitzunehmen - sie ändern kurzerhand den Namen auf dem Bescheid.

Von Bernd Kastner, Wallerstein

Es ist fünf Uhr morgens, als die Polizei passend macht, was nicht passt. Vor gut zwei Wochen kommen Beamte in eine Asylunterkunft in Wallerstein im Ries und überbringen Mohammad M. (Name geändert), 29, die Botschaft, dass sie ihn gleich mitnehmen werden. Der afghanische Flüchtling wird abgeschoben, er muss zurück nach Bulgarien, weil er dort zuerst europäischen Boden betreten hat. Die Polizisten aus Nördlingen händigen M. zwei amtliche Bescheide aus, darunter einen aus Donauwörth: "Das Landratsamt Donau-Ries erlässt folgenden Bescheid", steht da. Das Wort Bescheid ist groß und fett gedruckt und unterstrichen.

Allein, dieser Bescheid ist an einen anderen Mann adressiert. An einen, der als Palästinenser in Damaskus geboren wurde, einen, der nicht in Wallerstein lebt, sondern in Asbach-Bäumenheim. Mohammad M. weist die Beamten darauf hin. Und was machen diese? Streichen im Adressfeld den Namen durch und notieren handschriftlich daneben den passenden. Im Betreff streichen sie den Namen ebenfalls durch, der Rest bleibt, wie er ist: Abschiebung nach Italien. Italien? Egal. Wenige Stunden später sitzt M. im Flugzeug in ein Land, das für seinen Umgang mit Asylbewerbern heftig kritisiert wird. Deutschland hat dafür einen Flüchtling weniger.

Asylmissbrauch der bayerischen Art?

Der Münchner Anwalt Franz Bethäuser will es kaum glauben, als ihm sein Mandant aus Sofia eine E-Mail schickt mit einer Kopie des passend gemachten Bescheides. Bethäuser hatte nicht einmal gewusst, dass der Asylantrag abgelehnt worden war. Funktioniert so der Rechtsstaat in Zeiten wachsender Flüchtlingszahlen? Oder ist das "Asylmissbrauch" der besonderen, der bayerischen Art?

Der Polizeichef von Nördlingen nimmt seine Beamten in Schutz: Nein, falsch gemacht hätten seine Leute nichts, "es wurde der Richtige abgeschoben". Geändert worden sei ja nur jener Bescheid, der M. verbietet, in den nächsten zwei Jahren wieder nach Deutschland einzureisen. Dass der mal eben so geändert wird, das sei "sicher ungewöhnlich", räumt der Polizeichef ein, aber korrekt sei trotzdem alles, der Abschiebebescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei ja gültig.

Im Landratsamt verteidigt man das Vorgehen zunächst ebenso, räumt lediglich ein "redaktionelles Versehen" ein: Nur die "Empfangsbekenntnis" sei falsch. Erst auf mehrmalige Nachfrage wird man selbstkritisch: Ja, es sei ein Fehler des Amtes gewesen, der Polizei den falschen Bescheid mitzugeben. "Das sollte nicht vorkommen." Gültig sei der Bescheid dennoch, denn später habe man den richtigen ja Anwalt Bethäuser zugestellt.

Der falsche Bescheid für die richtige Person ist nicht die einzige Auffälligkeit im Asylfall M. Der Abschiebeentscheid des Bamf sei M. zwar zugestellt worden und deshalb gültig, nicht aber seinem Anwalt. Das sei "bedauerlicherweise wegen eines Bürofehlers übersehen" worden. Was aber nichts daran ändere, dass der Bescheid wirksam sei, erklärt das Bamf. Irgendwie also wieder alles korrekt. Oder doch nicht?

Falscher Bescheid für die richtige Person

Ein paar Tage später erhält Anwalt Bethäuser Post vom Bamf: "Das Bundesamt hat gegenüber Bulgarien die Rückführung Ihres Mandanten veranlasst." Waren die Pannen also doch nicht so korrekt? Jetzt erklärt das Bamf, dass man sich nicht sicher sei, ob der Abschiebebescheid "ordnungsgemäß" zugestellt worden sei, folglich hätte "keine Überstellung stattfinden dürfen". Der abgeschobene M. soll von Bulgarien zurück nach Deutschland geholt werden. Das Problem ist nur, dass Mohammad M. es in Bulgarien nicht ausgehalten hat, weshalb er von dort zwischenzeitlich via Serbien nach Ungarn gereist ist. Sein Anwalt will ihn von dort zurückholen.

Als M. bei seiner Anhörung durch das Bundesamt - sie dauerte zehn Minuten - gefragt worden war, warum er in Deutschland bleiben möchte, hat der Bamf-Beamte notiert, was die Dolmetscherin übersetzt hat: "In Deutschland Asylgesetz ist besser als alle Länder, Menschenrechte werden eingehalten. Ich wurde gut behandelt und habe ich gute Erfahrungen gemacht." Fehlerkorrektur inklusive.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2542666
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 30.06.2015/vewo
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.