Wie das Justizministerium am Donnerstag bestätigte, sind in der Abschiebehaftanstalt Eichstätt mehrere Gefangene in Hungerstreik getreten. Nach Angaben des Ministeriums nehmen aktuell drei Personen keine Nahrung mehr zu sich. Anderen Quellen nach sollen es aber mindestens zehn Teilnehmer sein, darunter auch zwei Kurden. Einer von ihnen sollte ursprünglich am Montag als sogenannter Dublin-Fall nach Bulgarien abgeschoben werden, wo er erstmals als Asylbewerber registriert worden war. Die Abschiebung konnte aber offenbar gerade noch verhindert werden, weil sich der Pilot nach dem Protest kurdischer Aktivisten weigerte, den Abschiebungshäftling mitzunehmen.
Unterdessen hält der Protest seitens des sogenannten Bündnis Frieden für Kurdistan an. Unter anderem, so heißt es in einer Mitteilung, werde die Kommunikation der beiden Abschiebungsgefangenen zu ihren Anwälten "sehr stark eingeschränkt". Sie könnten nicht einmal von ihren Rechtsvertretern angerufen werden. Das Justizministerium wies den Vorwurf zurück: "Die Kommunikation der Abschiebungsgefangenen mittels Telefon erfolgt auf Grundlage einer bewährten Praxis", sagte ein Ministeriumssprecher. Damit sei auch die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt in dringenden Fällen gewährleistet. "Überdies werden Rechtsanwälten jederzeit auch kurzfristige Besuche ermöglicht", hieß es weiter.
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Die Nürnberger Rechtsanwältin Elisa Urbanczyk, die den gerade noch vor der Abschiebung bewahrten Kurden vertritt, widerspricht: "Es wird uns Anwälten schwer gemacht, die Rechte von Abschiebungsgefangenen zu vertreten." So etwa bekomme sie seitens der Abschiebehaft-Einrichtung Eichstätt zu hören, dass die Weiterreichung und Rückübersendung von Anwaltsvollmachten nicht zu deren Aufgabenbereich gehöre. Das wiederum habe zur Folge, dass Anwälte wie sie oft von weither anreisen müssten, um überhaupt die für die Vertretung eines Abschiebungsgefangenen nötige Vollmacht zu bekommen.
"Es ist nirgendwo geregelt, welche Rechte diese Gefangenen haben. Bayern hat kein Abschiebehaftvollzugsgesetz", sagte Urbanczyk. Dabei sei jedoch zweifelsfrei geklärt, dass Abschiebungsgefangene keine Strafgefangenen sind und folglich nicht als solche zu behandeln seien. Selbst dann, wenn ein wichtiger Gerichtstermin unmittelbar anstehe, werde in Eichstätt den Anwälten beschieden, ihren Mandanten auf postalischem Wege mitzuteilen, dass sie sofort in der Kanzlei anrufen sollen. Dadurch aber würden wichtige Fristen verpasst.
Der Kurde, den Urbanczyk vertritt, war mit einem Landsmann am 30. August nach Bayern eingereist. Mit dem anderen Kurden wurde noch am selben Tag festgenommen und nach Eichstätt gebracht. Sodann sei er, so das in Nürnberg ansässige Bündnis "Frieden für Kurdistan", am 27. September zum Münchner Flughafen gefahren und dort "mehrere Tage lang in einem Container nahe einer Rollbahn" untergebracht worden. Die Zustände dortseien unwürdig: "24 Stunden Fluglärm, kein Schlaf, keine Fenster in den Containern", sagte ein Sprecher. Das für die Abschiebe-Container am Flughafen zuständige Landesamt für Asyl und Rückführungen wies diese Schilderung als falsch zurück. In den Wohncontainern seien Fenster vorhanden. Zudem seien sie - "geschützt in einer ehemaligen Wartungshalle" stehend - "vom unmittelbaren Flugverkehr abgetrennt".
Bei einer Abschiebung nach Bulgarien, so betonte unterdessen das Bündnis Frieden für Kurdistan, drohten den Betroffenen harte Konsequenzen. "Es ist bekannt, dass der bulgarische Staat nicht zögert, kurdische Regimegegner an die Türkei auszuliefern", hieß es.