Asylpolitik:Bayern verschärft Maßnahmen gegen neu angekommene Flüchtlinge

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16 Jahre bot der "Infobus" kostenlose Asylrechtsberatung in Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge an, nun muss er draußen bleiben. (Foto: Stephan Rumpf)
  • Die Bezirksregierung von Oberbayern hat unabhängigen Rechtsberatern nun den Zutritt zu Erstaufnahmeeinrichtungen untersagt; dazu gehört das "Transitzentrum" in Manching und Ingolstadt.
  • Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen werten das Zutrittsverbot als Rechtsbruch; eine Klage gegen den Freistaat Bayern ist angekündigt.

Von Bernd Kastner und Inga Rahmsdorf, München

Der Freistaat Bayern verschärft seinen Kurs gegenüber neu angekommenen Flüchtlingen. Unabhängigen Rechtsberatern hat die Bezirksregierung von Oberbayern nun den Zutritt zu Erstaufnahmeeinrichtungen untersagt; dazu gehört das "Transitzentrum" in Manching und Ingolstadt. Die Restriktionen sind bundespolitisch bedeutsam, gelten doch bayerische Aufnahme- und Abschiebezentren als Vorbild für die bundesweit vorgesehenen "Anker"-Zentren, wie die geplante große Koalition die Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen nennt. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen werten das Zutrittsverbot als Rechtsbruch und weiteren Versuch, die Flüchtlinge in den Großunterkünften zu isolieren. Eine Klage gegen den Freistaat Bayern ist angekündigt. Ihr Ausgang dürfte bundesweit relevant sein, da Helfer immer wieder über Probleme beim Zugang zu Heimen berichten.

Unmittelbar betroffen von der neuen Linie ist der "Infobus", ein bunt bemaltes umgebautes Wohnmobil, in dem seit 2002 auf den Arealen der Erstaufnahmeeinrichtungen in München eine unentgeltliche Asylberatung angeboten wird. Getragen wird der Infobus von Amnesty International und dem Münchner Flüchtlingsrat, mehr als 2500 neu angekommene Asylsuchende seien so allein 2017 mit dem Ablauf des Asylverfahrens vertraut gemacht und auf ihre Anhörung beim Asyl-Bundesamt vorbereitet worden, berichtet Infobus-Leiterin Elisabeth Fessler. In ihrem Team arbeiten Dolmetscher für zahlreiche Sprachen.

Der Infobus gehört zu den bekanntesten Beratungsangeboten für Flüchtlinge in Bayern. Bis vor wenigen Monaten sei die Zusammenarbeit mit der für Oberbayern zuständigen Bezirksregierung, die Teil der CSU-geführten Staatsregierung ist, gut und ohne Probleme gelaufen, sagt Fessler. Im Herbst vergangenen Jahres aber habe sich die Atmosphäre zwischen der Behörde und der Infobus-Leitung überraschend verschlechtert. Geschehen sei dies kurz nach ersten Gesprächen darüber, ob der Infobus auch im Transitzentrum in Ingolstadt und in Manching Station machen dürfe. Anfang Januar kam die schriftliche Mitteilung, dass der Bus fortan nicht mehr auf dem Gelände der Erstaufnahmen parken dürfe und auch den Beratern der Zutritt verwehrt sei, mit oder ohne Fahrzeug.

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16 Jahre nach dem Start des Infobusses begründet die Bezirksregierung ihre neue Linie auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung damit, dass sie in den Aufnahmezentren einen "geschützten Wohnbereich" schaffen müsse, damit die Flüchtlinge "zur Ruhe kommen können". Außerdem seien sicherheitsrechtliche Aspekte und der Brandschutz relevant.

Diese Argumente halten die Infobus-Betreiber und ihr Rechtsanwalt, der Asylexperte Hubert Heinhold, für vorgeschoben: Die Asylsuchenden "werden nicht in ihren Privaträumen überfallen". Wenn, dann seien es Heimmitarbeiter, die durch Zimmerkontrollen in die Privatsphäre der Bewohner eindrängen. Heinhold befürchtet, dass das Zutrittsverbot Teil des restriktiven bayerischen Modells ist, das über die Anker-Zentren bundesweit verbreitet werden solle: Teil des Konzepts sei offenbar die "Isolierung der Menschen". Auch gewöhnlichen Besuchern, etwa Freunden, sei der Zutritt verwehrt. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist vorgesehen, "Anker"-Zentren zu etablieren, um die Asylverfahren noch schneller und effizienter zu machen. Vorgesehen ist auch eine "unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung"; wie diese gestaltet sein soll, ist aber offen. CSU-Chef Horst Seehofer soll als Innenminister in Berlin künftig für die Asylpolitik zuständig sein.

Nach europäischen Regeln muss Hilfsorganisationen der Zugang zu Asylbewerbern erlaubt sein

Anwalt Heinhold hält das Agieren der bayerischen Staatsregierung für einen "eklatanten Verstoß" gegen europäisches Recht und gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Die europäische Aufnahmerichtlinie verpflichte alle EU-Staaten, auch Nichtregierungsorganisationen Zugang zu Asylbewerbern zu gewähren. Zudem hätten die Flüchtlinge ein Recht, sich zu informieren, was für ein faires Verfahren unabdingbar sei. Seit die Asylverfahren meist nur noch wenige Monate dauern, findet das entscheidende Interview beim Bundesamt in der Regel schon wenige Tage nach der Ankunft statt. Flüchtlinge seien zunächst aber oft überfordert angesichts der Fülle an Informationen und Behördenschreiben, so Heinhold.

Die oberbayerische Bezirksregierung betont, dass die Beratung auf den Straßen vor den Heimen weiter erlaubt sei. Dies aber halten die Infobus-Mitarbeiter für ungeeignet. Die möglichen Standorte seien mitunter gefährlich, gerade dann, wenn Kinder mit ihren Eltern in der Warteschlange stünden. Da es selten Parkmöglichkeiten vor dem Heim gebe, bestehe zudem die Gefahr, dass ortsunkundige Flüchtlinge nichts von dem Angebot mitbekommen.

© SZ vom 09.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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