Asyl:Gebühr für Unterkünfte soll angepasst werden

Die Kritik an unverhältnismäßig hohen Gebühren für Asylberechtigte in staatlichen Unterkünften wird von den Parteien im Landtag geteilt. Zum Erstaunen der Opposition übten nach einem Bericht des Sozialministeriums am Donnerstag auch die Abgeordneten der CSU massive Kritik. Anerkannte Asylbewerber oder solche, die während ihres laufenden Verfahrens arbeiten, müssen für ihre Unterbringung 278 Euro pro Person zahlen. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob ein Asylbewerber ein Zimmer bewohnt oder ein Stockbett in einem Sechs-Bett-Zimmer belegt. Mancherorts zahlten Asylberechtigte das Doppelte der ortsüblichen Mieten und das in einem Mehrbettzimmer, sagte Hans-Jürgen Fahn von den Freien Wählern. "Wenn das kein Mietwucher ist, dann gibt es keinen", sagte Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD). Die Abgeordneten waren sich einig, dass die Höhe der Gebühren an die Wohnbedingungen angepasst werden müsse und kritisierten, dass Gebühren auch rückwirkend eingefordert werden. Auf einen Schlag seien manchen Asylbewerbern dadurch Schulden von mehreren Tausend Euro entstanden. Betroffen waren vor allem arbeitende Asylberechtigte. Bei Sozialhilfeempfängern zahlt das Jobcenter. Über die Gebühren sei nie informiert worden. Zumindest für die Zukunft scheint es einen Ausweg zu geben. Wer jetzt mit seinem Bescheid sofort zum Jobcenter gehe, dem könnten die rückwirkenden Gebühren erstattet werden, auch, wenn derjenige in Arbeit sei, sagte ein Ministeriumsmitarbeiter. Die Abgeordneten aber forderten zudem Lösungen für jetzt schon Verschuldete. An die Gebührenhöhe müsse das Ministerium ebenfalls noch einmal ran. Werde gemacht, gaben die Ministeriumsmitarbeiter bekannt. Am 16. November sind sie wieder im Ausschuss vorgeladen.

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