Aschau:Rechtsstreit um Clarins Erbe

Mit dem Hof des Schauspielers Hans Clarin verbanden die Käufer aus dem Sauerland große Träume. Das Problem: Das Anwesen steht unter Denkmalschutz und niemand will davon gewusst haben.

Ekkehard Müller-Jentsch

Um das Anwesen des Schauspielers Hans Clarin, der den meisten Menschen auch als Stimme von Pumuckl gegenwärtig bleibt, ist ein Rechtsstreit entbrannt: Es geht um den Moserhof im oberbayerischen Aschau und rund 1,3 Millionen Euro Kaufsumme.

Aschau: Hans Clarin starb im August 2005

Hans Clarin starb im August 2005

(Foto: Foto: AP)

Auf der einen Seite stehen als Verkäufer Clarins fünf Kinder. Auf der anderen eine Unternehmerfamilie aus dem Sauerland, die sich hintergangen fühlt, weil sie erst nachträglich erfahren habe, dass diese Traum-Immobilie unter Denkmalschutz steht. Jetzt wollen sie den Kaufvertrag rückgängig machen, die Clarins fordern dagegen das Geld. Am Montag wurde vor dem Landgericht München I verhandelt.

Der gebürtige Wilhelmshavener Hans Clarin hatte sich 1974 einen Jugendtraum erfüllt und im Chiemgau den rund 450 Jahre alten Moserhof gekauft. Nach dem Tode des Schauspielers im August 2005 verkauften im Herbst vergangenen Jahres die Erben das Anwesen. Das sind aus Clarins Ehe mit Irene Reiter die drei Töchter Angela, Irene und Manuela Clarin sowie aus der zweiten Ehe mit Margarethe Freiin von Cramer-Klett Sohn Philipp und Tochter Anna.

Die sauerländischen Unternehmer, die anonym bleiben wollen, hatten das Anwesen sowohl zur privaten als auch zur beruflichen Nutzung erworben. Der Moserhof spiegle den Charakter des großen Hans Clarin wieder, sagte einer von ihnen zur SZ. "Wir hatten diese Stimmung und Atmosphäre in uns aufgenommen, als wir uns damals zum Kauf entschlossen." Doch als es nach dem Notartermin um gewisse Umbauten und die Modernisierung des Anwesens ging, sei jemand vom Denkmalschutz erschienen und habe derartiges verboten.

Vor Gericht wird nun darum gestritten, ob vor allem Philipp Clarin den Käufern zugesichert habe, dass der Hof nicht unter Denkmalschutz stehe. Manuela Clarin, die als einzige aus ihrer Familie zur Verhandlung erschienen war, versicherte dem Vorsitzenden Richter Jochen Sardemann, dass damals keines der Geschwister davon gewusst habe, dass der Moserhof irgendwann unter Denkmalschutz gestellt worden war: "Uns hat niemand davon informiert."

In einer Beweisaufnahme im Herbst soll nun geklärt werden, was die Clarins gewusst und was sie bei den Verkaufsverhandlungen gesagt haben. Zwar gelte Denkmalschutz allgemein als "Sachmangel", erklärte der Richter. Doch mit dem Kaufvertrag hätten die Käufer auch eine Haftungsausschlussklausel unterzeichnet. Und die sei lediglich dann hinfällig, wenn die Verkäufer grob fahrlässig gehandelt hätten.

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