Fünfjähriger gestorben:Bademeister nach tödlichem Schwimmunfall verurteilt

In Aschaffenburg ist ein Bademeister wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Ein Fünfjähriger verunglückt bei einem Schwimmkurs und stirbt kurz darauf. Aus Sicht eines Gerichts hat der Bademeister seine Aufsichtspflicht verletzt.

Nach einem tödlichen Unfall eines Fünfjährigen bei einem Schwimmkurs in Unterfranken ist ein Bademeister zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Aschaffenburg sprach den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig und verhängte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte akzeptierte einen entsprechenden Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Bub hatte am 28. April 2023 an einem Schwimmkurs in dem Bad in Haibach (Landkreis Aschaffenburg) teilgenommen. Dabei war er laut Polizei mit dem Kopf unter Wasser geraten. Augenzeugen retteten das Kind aus dem Becken, es starb aber wenige Tage später im Krankenhaus. Aus Sicht des Amtsgerichts hatte der Mann seine Aufsichtspflicht während des Schwimmkurses verletzt.

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