Ob einer von ihnen etwas zum gerade Gehörten erklären wolle, fragt der Vorsitzende Richter Karsten Krebs die Prozessbeteiligten am Landgericht Aschaffenburg am Donnerstagvormittag. Sie verneinen. Also, setzt Krebs an, wenn es von niemandem sonst Anmerkungen zu den sechs soeben verlesenen Arztbriefen gebe, „dann von uns“.
Innerhalb weniger Stunden sei am 13. Mai 2024 festgestellt worden, dass von Enamullah O. keine Fremdgefährdung ausgehe, fasst er die Erkenntnisse aus dem dazugehörigen Schreiben zusammen. Aber wenn man doch wisse, dass ein Patient zuvor „massiv Gewalt“ ausgeübt habe, dann komme es „mit Verlaub“ nicht darauf an, wie er sich in den wenigen Stunden in der Psychiatrie verhalte. „Es kommt darauf an, ob die Fremdgefährdung vorausgegangen ist.“
An besagtem 13. Mai, so ist aus dem Arztbrief zu entnehmen, sucht der aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtete Enamullah O. die Inspektion der Bundespolizei in Aschaffenburg auf. O. bittet die Beamten um Hilfe – er habe „Diamonds“ zu sich genommen. Genauer kann er seine Probleme nicht beschreiben. Statt auf den alarmierten Rettungswagen zu warten, so schildert es am Donnerstag eine Polizistin, habe er plötzlich gehen wollen. Und dann unvermittelt nach ihr geschlagen. Zu dritt hätten sie versucht, ihn zu überwältigen, er habe nach den Polizisten getreten und versucht, sie zu beißen, nach ihren Dienstwaffen gegriffen, die erste Sicherung eines Holsters gelöst, für einen Moment einen Schlagstock in der Hand gehabt.
Weil er in dem Tumult selbst eine Blessur an der rechten Schulter erleidet und die Polizisten, wie es in dem Arztbrief heißt, fälschlicherweise eine „Mischtoxikation“ vermuten, bringen sie ihn zunächst in die Notaufnahme des Klinikums Aschaffenburg. Nach der Behandlung der Schulter wird O. in die Psychiatrie verlegt, wegen seines „starken Widerstandes“ gefesselt mit Handschellen und Kabelbindern.
Dort stellen die Ärzte fest, dass mit O. ein „sinnvolles und geordnetes Gespräch nicht möglich ist“. Er habe zwischen verschiedenen Sprachen gewechselt, kundgetan, er werde morgen nach Afghanistan heimkehren und einen Arzt gefragt, ob dieser sein Flugticket habe. Stimmen in seinem Kopf habe O. nach eigenem Bekunden nicht gehört, sei aber nach der Aufnahme auf die Station in einen Schrank gegangen und habe „völlig abwesend gewirkt“. Seine Stimmung sei wechselhaft gewesen, zunächst gereizt, später ausgeglichen.
Die Ärzte sehen bei O. eine Anpassungsstörung und notieren einen weiteren Verdacht: polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie. Seine Suizidalität und Fremdgefährdung indes sei aufgrund der Sprachbarriere – O. spricht wenig Englisch und noch weniger Deutsch – „nicht beurteilbar“. Noch am selben Tag entlassen ihn die Ärzte. „Es stellt sich für uns die Frage, woher die Behandler diese Erkenntnis gewonnen haben wollen – bei einem nicht deutsch sprechendem Patienten, zu dem keinerlei Unterlagen vorlagen“, sagt Krebs.
Seine Rüge trifft, so kann man es interpretieren, gleichermaßen die behandelnden Ärzte und den Gesetzgeber, die Staatsregierung. Nach Ansicht von Experten wie Dominikus Bönsch, dem Leiter des Bezirkskrankenhauses Lohr, sind die Hürden, Menschen gegen ihren Willen weiter zu behandeln, in Bayern nach einer Gesetzesänderung zu hoch.
Auch bei Enamullah O. war das mutmaßlich so. Erst seit Beginn dieses Jahres ist er in der von Bönsch geleiteten Klinik untergebracht – und soll dort nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft bleiben, nachdem er am 22. Januar – laut einem psychiatrischen Sachverständigen wegen einer paranoiden Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit – im Aschaffenburger Park Schöntal eine Krippengruppe mit einem Küchenmesser angegriffen, einen zweijährigen Jungen sowie einen Helfer, 41, getötet und drei Menschen schwer verletzt hat. Diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hat sein Verteidiger zu Beginn der Verhandlung in vollem Umfang eingeräumt.
Schon vergangene Woche hatte der hauptverantwortliche Ermittler im Fall des Messerangriffs aus dem Schöntal im Zeugenstand gesagt, es sei für ihn als Nicht-Psychiater zwar „schwer zu bewerten“, ob nach besagtem Vorfall auf der Bundespolizeiwache eine Fremdgefahr von Enamullah O. ausgegangen sei. Dass dies nicht der Fall gewesen sein soll, sei aber „tatsächlich schwer nachvollziehbar“, sagte er. Und führte aus: „Wenn der Beschuldigte wenige Stunden vorher versucht hat, eine Dienstwaffe zu entwenden, ist es für mich sehr schwer nachvollziehbar, da keine Fremdgefahr zu sehen.“
Am Donnerstag kommen weitere Vorfälle zur Sprache, die einem ähnlichen Muster zu folgen scheinen: Enamullah O. schien sich dabei in einem psychischen Ausnahmezustand, teilweise auch alkoholisiert, zu befinden, wurde dabei manchmal straffällig und gefährdete manchmal nur sich selbst. Meistens beruhigte er sich später. Eine längerfristige Unterbringung erachtete bis zum 22. Januar niemand an entscheidender Stelle für notwendig. Zur Debatte stand diese aber zumindest zeitweise schon vor der Tat im Schöntal.
So verfasste die auf der Bundespolizei-Inspektion angegriffene Beamtin nach zwei weiteren Vorfällen mit O. – unter anderem soll er sich an einem Bahnhof entblößt und seinen Kopf gegen eine Glasscheibe geschlagen haben – am 8. Juni 2024 eine sogenannte Erkenntnismitteilung an das Gesundheitsamt der Stadt Aschaffenburg mit der Bitte um eine Einstufung der psychischen Verfassung von O. Sie sehe „zumindest eine latente Fremd- und Eigengefahr“. Wie eine Sprecherin des Landratsamts Aschaffenburg auf SZ-Anfrage mitteilte, erreichte dieses Schreiben auch die zuständige Unterbringungsbehörde.
Ebenfalls in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass eine Sozialhelferin im September 2024 – nach der inzwischen dritten vorläufigen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik – bei der Unterbringungsbehörde angeregt hatte, O. in einer Klinik unterbringen zu lassen. Selbst erschien die Frau aus Krankheitsgründen vor Gericht nicht. Aber die Richter verlasen ihre Aussage bei der Polizei: Sie sei als Sozialhelferin mit 300 Geflüchteten befasst, koordiniere deren Unterbringung, schlichte Streits, erstelle Putzpläne und sei die Ansprechpartnerin für die Eigentümer von Unterkünften.
Enamullah O. lernte sie nach eigenen Angaben im September 2023 kennen und begegnete ihm seither regelmäßig, begleitete ihn ab Herbst 2024 zu Terminen zu einem Psychiater und machte für den ausreisewilligen Afghanen sechs Termine bei einer Rückkehrberatung aus, zu denen er nicht erschienen sei. In ihrer Befragung bei der Polizei gab sie an, O. sei „schon ein Sonderfall“ gewesen – wegen wirrer Gespräche, in denen er häufig kontextlose Antworten auf Fragen gegeben habe. Er habe nichts selbst erledigen können, weswegen sie sich um einen gesetzlichen Betreuer für ihn gekümmert habe, und sei mit fortlaufender Dauer in Deutschland „in einem schnellen Abwärtstrend“ gewesen. Mehrfach wurde O. polizeikundig, 18 Strafverfahren umfasst seine Akte.
Sie habe alle ihr bekannten Vorfälle zusammengefasst und die Behörde „um Prüfung gebeten, ob er unterzubringen ist“, sagte die Frau der Polizei. Die Sprecherin des Landratsamts bestätigt dies: „Eine Unterbringung von Herrn O. wurde aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse geprüft.“ Aufgrund der in der Mail konkret benannten Vorfälle sei er bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht gewesen oder durch die Polizei in Gewahrsam genommen worden. Die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz „lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor“. Überdies habe die zuständige Stelle über die Polizei Kenntnis von einem Vorfall im August 2024 erlangt, als O. vor seiner Unterkunft seinen Kopf auf den Asphalt geschlagen und in einem Krankenwagen nach Sanitätern getreten haben soll. „Weitere Informationen oder Hinweise waren der Unterbringungsbehörde nicht bekannt.“



