Aschaffenburg:Revision in Mordprozess

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg will sich mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen nicht mit dem Freispruch für einen Angeklagten abfinden. Die Anklage habe gegen das Urteil vom 23. April Revision eingelegt, teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Nachdem das Hauptindiz - eine Bissspur an der Leiche des Mädchens - dem Angeklagten nicht mehr eindeutig zugeordnet werden konnte, war die Mordanklage in sich zusammengefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte wie die Verteidigung auf Freispruch plädiert: "Im Zweifel für den Angeklagten." Die Anklage will mit der Revision erreichen, dass überprüft wird, ob ihre Beweisanträge in dem Verfahren zu Recht von der Großen Jugendkammer abgelehnt wurden. Bei einer Revision muss das Gericht die Urteilsgründe ausführlich darlegen.

© SZ vom 02.05.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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