AschaffenburgLebenslange Haft für Ehepaar nach Beil-Mord an Flüchtling

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Die angeklagte Frau (l) und ihr Mann (4.v.l.) sitzen mit ihren Verteidigern und Dolmetschern auf der Anklagebank im Sitzungssaal des Landgerichts.
Die angeklagte Frau (l) und ihr Mann (4.v.l.) sitzen mit ihren Verteidigern und Dolmetschern auf der Anklagebank im Sitzungssaal des Landgerichts. (Foto: Heiko Becker/dpa)

Ein 18 Jahre alter Migrant wird im August 2024 in Unterfranken getötet, mutmaßlich von einem Ehepaar. Jetzt gibt es ein Urteil. Besonders schwer wiegt laut Gericht die Schuld des Ehemanns.

Mehr als zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes im Spessart hat ein Gericht ein Ehepaar zu lebenslanger Haft verurteilt. Beim 39 Jahre alten Ehemann sah das Landgericht Aschaffenburg zudem eine besondere Schwere der Schuld, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit könnte die Strafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Kammer folgte mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Die Verteidigung hatte demnach für den Ehemann zwar ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes beantragt, sah aber die Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld nicht erfüllt. Für die 32 Jahre alte Ehefrau hatte die Verteidigung höchstens siebeneinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag beantragt.

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Der Mann und die Frau, beide afghanische Staatsangehörige, sollen am 10. August 2024 einen Landsmann nahe Faulbach (Landkreis Miltenberg) getötet haben. Der 18-Jährige wohnte bis zu seinem Tod im niedersächsischen Bad Münder (Landkreis Hameln-Pyrmont) und kam offensichtlich eigens für ein Treffen mit der Familie nach Unterfranken.

Das Ehepaar lebte zur Tatzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Altenbuch (Landkreis Miltenberg) und hat fünf Kinder. Der 18-Jährige soll den zwölfjährigen Sohn der Eheleute im Internet bei einem Onlinespiel kennengelernt haben. Womöglich tötete das Paar den jungen Mann, weil es eine Handynachricht an den Sohn als Bedrohung empfand.

Zur Prozessbeginn Anfang Mai war zunächst nur die Frau wegen Mordes angeklagt. Ihr Ehemann galt als Beschuldigter, weil nicht ausgeschlossen wurde, dass er zur Tatzeit wegen einer psychischen Störung schuldunfähig gewesen sein könnte. Im Laufe des Verfahrens kristallisierte sich jedoch heraus, dass der 39-Jährige wohl doch bewusst gehandelt haben könnte – er kam nach einer neuen Einschätzung seines psychischen Zustands in Untersuchungshaft. Die Attacke auf den 18-Jährigen mit einem Beil hatte er zum Prozessauftakt gestanden.

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