Süddeutsche Zeitung

Aschaffenburg:Prozess legt Fehler von Ermittler offen

Wie kann es sein, dass ein Mann, der von Ermittlern als "Mordverdächtiger Nummer eins" ins Visier genommen wird, bald nach der Tat aus dem Fokus der Polizei gerät? Und sich jener "Verdächtige Nummer eins" dann 40 Jahre später doch vor Gericht verantworten muss? Der achte Verhandlungstag im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Christiane J. aus Aschaffenburg hat zumindest Hinweise auf diese Fragen gebracht. Nachdem diese 1979 leblos am Aschaffenburger Schlosses gefunden wurde, war sogleich der heute Angeklagte - ein Nachbar von Christiane J. - ins Visier geraten. Wenig später geriet diese Spur aber aus dem Fokus. Drei Wochen nach der Tat nämlich erstellte ein Polizist einen Vermerk, wonach er den Angeklagten zu einem Zeitpunkt an einem Ort gesehen haben will, der kaum mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen wäre. Jetzt hat der pensionierte Beamte ausgesagt, er habe nicht gewusst, dass der Angeklagte "Verdächtiger Nummer eins" gewesen war. Warum es erst drei Wochen nach der Tat zu jenem Vermerk gekommen ist, wisse er nicht mehr genau. Konfrontiert wurde er aber mit einer falschen Notiz, die er in der Causa gemacht hatte. So hatte er den Zeitpunkt der Vermisstenanzeige von Christiane J. falsch notiert. "Da muss ich wohl einen Fehler gemacht und die falsche Uhrzeit notiert haben", räumte der Zeuge ein. Als spätere Ermittler diese falsche Notiz festgestellt hatten, zogen sie offenbar auch den Aktenvermerk in Zweifel.

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SZ vom 31.01.2020 / prz
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