Süddeutsche Zeitung

Aschaffenburg:Mord-Prozess vor spektakulärer Wende

Eine Bisswunde sollte beweisen, dass der Angeklagte die 15-jährige Christiane J. vor 40 Jahren getötet hat. Doch in dem scheinbar eindeutigen Gutachten findet das Gericht zahlreiche Widersprüche.

Von Olaf Przybilla

Im Prozess um einen Mord vor 40 Jahren in Aschaffenburg könnte es zu einer spektakulären Wende kommen. Am 10. Verhandlungstag hörten die Richter am Landgericht Aschaffenburg zum zweiten Mal eine zahnmedizinische Sachverständige an. Diese hatte es in einem der vorherigen Verhandlungstage nahezu ausgeschlossen, dass die Bisswunde, die 1979 an der leblosen 15-jährigen Christiane J. gefunden wurde, von jemandem anderen als dem 57 Jahre alten Angeklagten, einem ehemaligen Nachbarn von ihr, stammen könne.

Das Gericht arbeitete sich daraufhin selbst in Zahnarztunterlagen des Angeklagten ein und fand zahlreiche Widersprüche. Diese konnte die Gutachterin nun, bei ihrer zweiten Ladung vor Gericht, nicht entkräften. Das Gericht will sich nach Angaben des Gerichtssprechers Ingo Krist nun sogar beraten, ob der "Angeklagte als Täter sogar ausgeschlossen werden" könne. Das Gericht will am Freitag entscheiden, ob der Haftbefehl gegen den Angeklagten von Amts wegen aufgehoben werden muss.

Das Gericht entschied zudem, dass jetzt ein weiterer zahnmedizinischer Sachverständiger ein Gutachten erstellen soll. Einen entsprechenden Antrag der Verteidigung hatten die Richter zu Beginn der Verhandlung noch abgelehnt. Aufgrund der von der Sachverständigen nicht zu entkräftenden Widersprüche in ihrem Gutachten vollzogen die Richter nun eine Wende. Das Gericht erklärte das Gutachten der Sachverständigen von der LMU München sogar als "wertlos" für die Verhandlung. Die Sachverständige räumte zwar Fehler ein, wollte nach Angaben des Gerichtssprechers aber an ihrer Einschätzung zunächst festhalten. Sie würde aber bezüglich ihres Wahrscheinlichkeitsurteils, ob die Biss-Spur vom Angeklagten stamme, "eine Stufe heruntergehen". Der Prozess ist nicht-öffentlich, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt war.

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SZ.de/prz/fema
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