Umgang mit psychisch kranken GewalttäternSuche nach dem Fehler im System

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Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Kita-Gruppe in Schöntal hat das Landgericht Aschaffenburg die Unterbringung des Angeklagten Enamullah O. in einer forensisch-psychiatrischen Klinik angeordnet.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Kita-Gruppe in Schöntal hat das Landgericht Aschaffenburg die Unterbringung des Angeklagten Enamullah O. in einer forensisch-psychiatrischen Klinik angeordnet. (Foto: GASPARD FLAMAND/AFP)

Er verstehe nicht, wieso der spätere Aschaffenburger Messerangreifer kurz nach einem Gewaltexzess die Forensik wieder verlassen konnte, sagt ein Richter. Unmöglich hätten sie Enamullah O. dort behalten können, erwidern Ärzte. Über einen Fall, der immer neue Fragen aufwirft.

Von Olaf Przybilla und Max Weinhold Hernandez

Im Sicherungsverfahren am Landgericht Aschaffenburg gegen Enamullah O., den Messerangreifer von Aschaffenburg, ging es im Oktober um Totschlag und Mord. O. ist seit mindestens Anfang 2024 an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt. Schuldfähig handelte der Afghane daher nicht, als er im Januar eine Krippengruppe im Park Schöntal mit einem Messer attackierte, zwei Menschen tötete und drei verletzte. Das Gericht ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik an.

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SZ PlusVon Max Weinhold Hernandez

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