Die Staatsanwaltschaft Coburg hat einen Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt angeklagt, weil der Beamte nach einem mutmaßlichen Angriff des späteren Messerangreifers von Aschaffenburg, Enamullah O., auf eine Mitbewohnerin in einer Geflüchtetenunterkunft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Ermittlungen gegen drei seiner Kollegen seien eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Bevor O. am 22. Januar dieses Jahres im Aschaffenburger Park Schöntal eine Kitagruppe mit einem Messer angegriffen und zwei Menschen getötet haben soll, hatte der Afghane bereits mehrfach mit der Polizei zu tun. So soll er am 29. August 2024 in der Unterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) eine 44-jährige Frau mit einem Messer angegriffen haben. Der nun angeklagte Polizist war bei dem Einsatz am späten Abend vor Ort und hernach als Sachbearbeiter für den Fall verantwortlich.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen O. habe er aber nicht eingeleitet – „obwohl er über den Vorfall informiert war und sich ihm das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – aufgedrängt haben muss“, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt.
Die Ermittlungen gegen die Kollegen stellten die Staatsanwaltschaft Coburg und das für Verfahren gegen Polizeibeamte zuständige Bayerische Landeskriminalamt ein, weil diese entweder nichts von den ausgebliebenen Ermittlungen gegen O. oder von der Schwere der Verletzungen der Frau gewusst hätten, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.
Die Polizisten waren an dem Augustabend zu viert in Alzenau im Einsatz. Eine Bewohnerin habe einem von ihnen mitgeteilt, dass die alkoholisierte 44-Jährige vom ebenfalls alkoholisierten O. gewürgt und mit einem Messer verletzt worden sei, der Streifenbeamte habe anschließend mehrere Verletzungen fotografiert. Einen Rettungswagen habe die Frau nicht gewünscht. O. sei in Sicherheitsgewahrsam genommen worden, Ermittlungen gegen ihn folgten in dem Fall keine. Am 28. Januar dieses Jahres ging gegen die Polizisten deshalb eine Strafanzeige ein, also kurz nach dem tödlichen Angriff in Aschaffenburg.
Ob sich der angeklagte Beamte vor dem Amtsgericht Aschaffenburg wird verantworten müssen, hat nun ein Strafrichter zu entscheiden. Für den Polizisten gilt die Unschuldsvermutung.
Enamullah O. indes wird von Oktober an in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg stehen. Das Gericht hat die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen des tödlichen Messerangriffs aus dem Januar zugelassen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte O. „aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig“, als er die Kita-Gruppe angegriffen und ein Kind sowie einen Mann, der helfen wollte, getötet haben soll. Sie beantragte seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.


