Aschaffenburg:Diskussionen um Kontaktverbot

Der Tod einer 26-Jährigen aus dem Kreis Aschaffenburg, die von ihrem früheren Freund erstochen worden ist, sorgt für Diskussionen. Die Frau hatte beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Kontaktverbot gegen ihren 31-jährigen Ex-Partner gestellt, nachdem es wiederholt zum Streit gekommen war. Das Gericht hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, Voraussetzungen für ein Kontaktverbot lägen nicht vor. Zwei Tage nach der Ablehnung tötete der 31-Jährige die Frau und sprang von einer Brücke in den Tod. Aus Sicht der Würzburger Frauenberatungsstelle "Wildwasser" wäre eine "bessere Prüfung" solcher Anträge wünschenswert, sagte Geschäftsführerin Antje Sinn. Anlass, "auf die Justiz einzuprügeln", sehe sie aber nicht. Wolfgang Schwarz, Leiter der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" in Aschaffenburg, mahnte ebenfalls zur Zurückhaltung. Es sei keineswegs klar, ob die Tat mit einem Kontaktverbot hätte verhindert werden können, sagte er.

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