Süddeutsche Zeitung

Cold Case:Wie ein Biss in die Brust einen Mörder überführen soll

Am Landgericht Aschaffenburg muss sich ein 57-Jähriger wegen Mordes verantworten, vor der Jugendkammer. Vor 40 Jahren soll er die 15-jährige Christiane J. getötet haben.

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Lebend wurde Christiane J. zuletzt am Abend des 18. Dezember 1979 gegen 19.40 Uhr gesehen. Etwa zwei Stunden zuvor war die 15 Jahre alte Bürohelferin aus Aschaffenburg zu Hause aufgebrochen zu einem Stenokurs in der Kolpingschule. Normalerweise besuchte J. diesen Kurs gemeinsam mit einer Freundin. Diese hatte an dem Tag aber abgesagt. Und so machte sich die 15-Jährige alleine auf den Weg, besuchte den Kurs und wollte, als er zu Ende war, gegen 19.30 Uhr nach Hause aufbrechen, wohl auf direktem Weg. Wenn es zutrifft, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht, dann ist Christiane J. auf diesem Rückweg einem heute 57 Jahre alten Mann begegnet, der sich seit Mittwoch am Landgericht Aschaffenburg wegen Mordes verantworten muss. 40 Jahre, nachdem Christiane J. getötet worden ist.

Dieser Mordprozess ist in mehrerlei Hinsicht außergewöhnlich. Da ist zunächst der Tatort. Die tote Christiane J. wurde am 19. Dezember 1979 mittags am Mainufer nahe dem alten Ruderklubhaus aufgefunden - unterhalb des Pompejanumsfelsens, einem der touristisch meistfrequentierten Orte der Stadt. Entdeckt wurde sie von einem Aufseher der Schloss- und Gartenverwaltung. Eine Mädchenleiche direkt am Schloss, nur fünf Tage vor Heiligabend? In der Bild, die damals noch 30 Pfennige kostete, schaffte es der Fall auf die Titelseite mit der Schlagzeile "Weihnachtsmarkt. Christiane (15) traf ihren Mörder".

Von einem Weihnachtsmarkt ist nun in der Anklageschrift zwar keine Rede. Natürlich aber löste der Fall so kurz vor Weihnachten Entsetzen in Aschaffenburg aus, zumal die Ermittler keinen Tatverdächtigen ausfindig machten. Dies gelang erst Jahrzehnte später - und der Grund ist nicht etwa eine neu entdeckte oder mit moderner Technik analysierte genetische Spur. Der Grund ist eine Bisswunde, die der Täter seinem Opfer - das er zunächst sexuell angegangen haben soll - im Brustbereich zufügte.

Eine auf Altfälle spezialisierte Ermittlungskommission, die zuvor bereits einen ähnlich komplexen Aschaffenburger Fall aus dem Jahr 1988 aufgeklärt hatte, hatte sich den Fall Christiane J. erneut vorgenommen und in Ermangelung neuer genetischer Spuren das Hauptaugenmerk auf eine dokumentierte Bisswunde am Opfer gelegt. Die Ermittler wollen diese Bissmarke nun dem heute 57-Jährigen zugeordnet haben; weshalb auch ein Experte für Zahnmedizin zu den Sachverständigen zählt, die in dem Mordprozess gehört werden sollen.

Zu erfahren ist dergleichen für Medienvertreter nicht aus dem laufenden Indizienprozess, sondern lediglich aus dem Mund des Aschaffenburger Gerichtssprechers Ingo Krist. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, wird der Fall vor der Großen Jugendkammer verhandelt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein heute 57-Jähriger genießt folglich den prozessualen Schutz, der eigentlich Jugendlichen zukommen soll. Auch das macht dieses Verfahren besonders.

Wobei sich der Gerichtssprecher Krist alle Mühe gibt, dem erhöhten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit irgendwie gerecht zu werden. Am ersten Verhandlungstag meldet er um 9.28 Uhr per E-Mail aus dem Gerichtssaal: "Die Anklage ist soeben verlesen worden." Der zufolge soll Christiane J. auf dem Weg nach Hause ihrem späteren Mörder begegnet sein. Ob dieser sie zufällig getroffen hatte oder ob dies beabsichtigt war, darauf will sich die Staatsanwaltschaft nicht festlegen. Auch darauf nicht, ob der damals 17-Jährige die 15-Jährige mit Gewalt oder anders bewegte, mit ihm in den etwa 300 Meter entfernten Schlosspark zu gehen.

Dort soll der Angeklagte über Christiane J. hergefallen sein, sie in ein Gebüsch geschleift, teilweise entkleidet, in die Brust gebissen und erwürgt haben. Anschließend soll er die 15-Jährige über einen Parkweg geschleift und über ein meterhohes Eisengeländer etwa 15 Meter in die Tiefe geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Christiane J. zuvor bereits tot war, der Angeklagte dies aber nicht wusste. Dieser soll danach noch zum Mainufer aufgebrochen und mit einem Kantholz auf den Leichnam eingeschlagen haben, um sicherzugehen, dass die 15-Jährige tatsächlich nicht mehr lebt - ihren Peiniger also nicht verraten kann.

Nach Angaben von Krist hat der Angeklagte am ersten Verhandlungstag bestritten, die Tat begangen zu haben. Zwar habe er bei einer ersten Vernehmung angegeben, Christiane J. zum Stenokurs begleitet zu haben, dies sei aber naive Wichtigtuerei gewesen und treffe nicht zu. Er habe J. an jenem Tag nicht gesehen. Im selben Wohnblock wie sie habe er gelebt, sei bekannt, nicht aber befreundet mit ihr gewesen. Da die 15-Jährige attraktiv gewesen sei, habe er wie viele andere Interesse an ihr gehabt, habe ihr auch einmal ein Zettelchen zugesteckt, sei aber zurückgewiesen worden.

Und ja: Mit einem anderen Mädchen habe er sich einmal einvernehmlich im Schlosspark einsperren lassen. Dort sei es zunächst zu sexuellen Handlungen gekommen. Als er danach zurückgewiesen wurde, habe er dem Mädchen aus Wut kurz an den Hals gegriffen, aber sogleich wieder abgelassen. Für die Verhandlung sind zehn Termine angesetzt.

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SZ vom 09.01.2020/kaal
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