Aschaffenburg:Bissabdruck passt zum Angeklagten

40 Jahre nach dem Mord an einer 15-Jährigen belastet ein Gutachten den Tatverdächtigen

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Eine Bisswunde gilt als wichtigstes Beweismittel im Prozess gegen einen 57-Jährigen, der vor 40 Jahren die 15-jährige Chistiane J. im Aschaffenburger Schlosspark ermordet haben soll. Der Aussage einer zahnmedizinischen Gutachterin dürfte insofern eine maßgebliche Rolle zukommen: Demnach ist die Bissspur am Opfer "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Zähne des Angeklagten gesetzt worden", sagte sie am Mittwoch vor dem Aschaffenburger Landgericht. Dass es bei sieben Milliarden Menschen theoretisch ein sehr ähnliches Gebiss gebe, könne zwar nicht vollends ausgeschlossen werden. Angesichts der Vielzahl übereinstimmender Besonderheiten des untersuchten Gebisses gehe aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine andere Person als der Angeklagte das gleiche Zahnmuster wie der 57-Jährige habe, "gegen Null".

Das Ergebnis komme damit dem Beweiswert einer DNA-Spur nahe. Resultierte der Biss aus einem Kampf - oder war er Folge einer sexuellen Handlung? Die Gutachterin geht von einer "Mischung" dieser beiden Bissarten aus. Sie war die zweite Sachverständige in dem Prozess. Zuvor hatte bereits ein Rechtsmediziner eine bisherige Annahme zurechtgerückt. Demnach ist die 15-Jährige, anders als nach der Tat 1979 angenommen, zwar von ihrem Peiniger gewürgt - vermutlich aber nicht erwürgt worden. Am wahrscheinlichsten sei es, dass Christiane J. nach ihrem Sturz in die Tiefe noch lebte und womöglich tief bewusstlos war. Die Ermittler gehen davon aus, dass die 15-Jährige von einem Felsen im Aschaffenburger Schlosspark über ein Eisengeländer etwa 15 Meter in die Tiefe geworfen wurde. Nicht haltbar sei aber die damalige Annahme, dass Christiane J. mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mit einem Kantholz traktiert wurde, als sie - in der Nähe des Mains liegend - bereits tot war.

Die Ermittler vermuten, dass Christiane J. am 18. Dezember 1979 zunächst im oberen Bereich des Schlossparks attackiert wurde. Sie wurde danach wohl zu einem Gebüsch geschleift und soll dabei bereits handlungsunfähig gewesen sein. Im Gebüsch kam es dann zu einem zweiten Angriff, wohl gegen ihren Hals. Weil unter den Fingernägeln von Christiane J. Erdanhaftungen aus dem Bereich des Gebüsches gefunden wurden, nehmen die Ermittler an, dass die 15-Jährige zu dem Zeitpunkt noch lebte. Andernfalls wäre nicht erklärbar, wie die Anhaftungen unter ihre Fingernägel gekommen sind. Die 15-Jährige müsste also nochmals das Bewusstsein erlangt haben. Danach soll sie zu dem Geländer geschleift und in die Tiefe geworfen worden sein. Unten am Main soll dann mit einem Kantholz auf sie eingeschlagen worden sein. Wann genau ihr Peiniger ihr in die Brust gebissen hat, können die Ermittler nicht genau sagen. Der Biss sei aber einem lebenden Körper zugefügt worden, sagte die Gutachterin.

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