Kommunalpolitik:Bestechungsermittlungen im Aschaffenburger Rathaus eingestellt

Kommunalpolitik: Aufruhr im Rathaus (links im Bild): Im Dezember 2022 hatte die Polizei wegen des Verdachts auf Bestechung und Bestechlichkeit eines Stadtrats sieben Objekte in und um Aschaffenburg durchsucht.

Aufruhr im Rathaus (links im Bild): Im Dezember 2022 hatte die Polizei wegen des Verdachts auf Bestechung und Bestechlichkeit eines Stadtrats sieben Objekte in und um Aschaffenburg durchsucht.

(Foto: Heiko Becker/dpa)

Ein Stadtrat in Unterfranken stand im Verdacht, für Geld von einem privaten Bauträger auf Entscheidungen im Rathaus Einfluss genommen zu haben. Das bestätigte sich jedoch nicht.

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit gegen einen Aschaffenburger Stadtrat eingestellt. Im Dezember 2022 hatten Ermittler insgesamt sieben Objekte in und um Aschaffenburg sowie im angrenzenden Hessen durchsucht. Einer Mitteilung von Aschaffenburgs Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) an die Stadtratsmitglieder zufolge hatte sich der Anfangsverdacht gegen insgesamt vier Beschuldigte gerichtet - davon ein Mitglied "aus dem Stadtrat". Dieses wurde wegen Bestechlichkeit, die anderen Verdächtigen aus der Baubranche der Bestechung von Mandatsträgern verdächtigt. Ins mediale Visier war anschließend ein SPD-Stadtrat geraten.

Die Ermittler gingen dem Verdacht nach, ob beim Erwerb von zwei Grundstücken in Aschaffenburg mit verschleierten Bestechungsgeldern auf das Abstimmungsverhalten des verdächtigen Stadtrats Einfluss genommen worden ist. Die Stadt Aschaffenburg hatte eine Erstzugriffsoption für den Erwerb der Grundstücke besessen, auf diese jedoch verzichtet. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen, nachdem das Finanzamt bei einer Bauträgerfirma verdächtige Zinszahlungen bei Darlehensverträgen feststellt hatte. Dem Leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland zufolge bestand der Verdacht, der Stadtrat habe im Rathaus darauf hinwirken sollen, dass die Stadt auf den Erwerb der Grundstücke verzichtet.

Bei den Ermittlungen sei jedoch keine "Unrechtsvereinbarung" zwischen der privaten Bauträgerfirma und dem Stadtrat festgestellt worden. Über den Grundstücks-Verzicht sei im Rathaus vielmehr "auf Verwaltungsebene" entschieden worden, so das Ergebnis der Ermittlungen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin ein.

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