Der Staatsanwalt hat vier Jahre Haft gefordert - doch ein Autofahrer, der in Unterfranken zwei Jugendliche angefahren hatte, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den 36-Jährigen am Mittwoch nur wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Doch nach Ansicht der Richter war es dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er die zwei Jugendlichen im April in Sailauf (Landkreis Aschaffenburg) absichtlich gerammt hatte. Er hatte sich zuvor von den Fußgängern provoziert gefühlt.
Aschaffenburg:Autofahrer ist keine Absicht nachzuweisen
© SZ vom 01.12.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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