Artenvielfalt:Streit über Schutz von Streuobstwiesen

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Zwischen dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) ist ein Streit über den Schutz von Streuobstwiesen entbrannt. "Die Pläne des Umweltministeriums sind ein Skandal", sagt LBV-Chef Norbert Schäffer. "Sie hebeln nicht nur das ,Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen' aus. Sondern sie sind eine gravierende Verschlechterung gegenüber den bisherigen Bemühungen um Streuobstwiesen." Sollten die Pläne nicht überarbeitet werden, kündigt Schäffer eine Klage an. Ein Ministeriumssprecher sagte, bislang gebe es nur erste Entwürfe. Man sei mit dem LBV in Gesprächen, Ziel sei ein praxistauglicher Schutz der Bestände.

Streuobstwiesen sind extrem artenreiche Lebensräume. Auf ihnen trifft man nicht nur viele Wildbienen an, sondern zum Beispiel auch Steinkäuze. Deshalb haben ÖDP, Grüne, LBV und Bund Naturschutz im Volksbegehren Artenvielfalt durchgesetzt, dass Streuobstwiesen ab 2500 Quadratmetern Fläche gesetzlich geschützte Biotope werden. Vor allem in Franken waren die Proteste der Bauern massiv. Nun kommt es Schäffer zufolge noch schlimmer. Der Entwurf der neuen Schutzverordnung konterkariere alle bisherigen Initiativen für den Erhalt von Streuobstwiesen. Ein Beispiel: Die Bestände sollen nur dann gesetzlichen Schutz bekommen, wenn mindestens 75 Prozent der Obstbäume einen Kronenansatz von 1,80 Meter Höhe haben. "Das ist Unsinn", sagt Schäffer. "Das ist auf den allerwenigsten Streuobstwiesen der Fall." Der LBV hat 21 ökologisch besonders wertvolle Streuobstwiesen auf die neuen Kriterien untersuchen lassen. Das Ergebnis: Keine wäre ein gesetzlich geschütztes Biotop. Außerdem werde die bisherige Förderpraxis über den Haufen geworfen. Bisher bekommen Obstbauern ab einem Kronenansatz von 1,40 Metern Höhe Zuschüsse für Streuobstwiesen.

Auch der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn übt scharfe Kritik an Glaubers Umgang mit den Streuobstwiesen. Er wollte wissen, wo und wie viele Bestände gefällt worden sind und wie die Behörden dagegen vorgehen. Das Ministerium ließ die Anfrage unbeantwortet, weil die Antwort unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Brunn akzeptiert das nicht. Sollte er die Antwort nicht bis 13. Dezember haben, will er sie einklagen.

© SZ vom 05.12.2019 / cws, nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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