Urteil:AOK muss für Senioren-WGs zahlen

Urteil: Eine von vielen verschiedenen Lebensformen im Alter: die Senioren-Wohngemeinschaft. Ihren Bewohnern stärkte das Gericht nun den Rücken.

Eine von vielen verschiedenen Lebensformen im Alter: die Senioren-Wohngemeinschaft. Ihren Bewohnern stärkte das Gericht nun den Rücken.

(Foto: Catherina Hess)

Das Landessozialgericht verpflichtet die Krankenkasse, weiterhin die Kosten für den Pflegedienst zu übernehmen. Einfache Leistungen hatte sie medizinischen Laien übertragen wollen. Nun könnte die nächste Instanz folgen.

Von Hannah Friedrich

Vorerst ist Manfred Artinger zufrieden. Das bayerische Landessozialgericht hat am Dienstag bestätigt, dass die AOK Bayern dafür zahlen muss, wenn seiner Mutter in der Senioren-WG zum Beispiel der Blutzucker gemessen wird. "Es besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch in Demenz-Wohngemeinschaften", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Rittweger. Das bedeutet: Auch künftig muss die Krankenkasse die Kosten für die einfache medizinische Behandlungspflege wie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Verabreichung von Medikamenten übernehmen.

Damit wies das Gericht die Berufung der Kasse in drei Fällen zurück. Die AOK Bayern wollte die Kosten für einfache Pflegeleistungen in Senioren-WGs nicht mehr erstatten, Betroffene und Angehörige hatten dagegen geklagt. Mit Erfolg. Im Fall von Manfred Artingers Mutter war es das Sozialgericht Landshut, das die AOK in erster Instanz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hatte. Ihr Fall war nun einer von dreien, über den das Landessozialgericht am Dienstag zu entscheiden hatte. In allen hatte die AOK Berufung eingelegt. Etwa 150 Verfahren zwischen weiteren Senioren-WGs und der Krankenkasse seien anhängig, sagte eine Gerichtssprecherin.

"Wir sehen hier eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung", sagte die Anwältin der AOK am Dienstag. Zwar hatte die Krankenkasse im Juli zugesagt, "grundsätzlich in allen Fällen" doch die Kosten für einfachste Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu übernehmen. Gleichzeitig hatte die AOK erklärt, sie wolle eine höchstrichterliche Entscheidung. Es gelte, abschließend zu klären, ob Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die Kosten für solche Leistungen zu tragen.

Ganz und gar zufrieden ist Manfred Artinger deshalb nicht. "Ich denke, dass es nicht ausgestanden ist", sagte er. Noch wisse er ja nicht, ob die AOK in Revision geht. Trotzdem - immerhin habe die zweite Instanz das erste Urteil bestätigt. Das sei wenigstens "sehr positiv". Die Richter am Landessozialgericht ließen eine Revision zum Bundessozialgericht in allen drei Fällen zu, nun steht es bei der AOK, ob sie diesen Weg beschreitet. Die Vertreterin machte dazu zunächst keine Angaben.

Die betreute Senioren-WG sei für seine Mutter, die Alzheimer und Diabetes habe, ein großer Gewinn, sagt Artinger. Seit 2017 lebt die 84-Jährige in der Wohngemeinschaft in Grafenau im Bayerischen Wald. Zuvor habe er mehrere Pflegeheime für Demenzkranke besichtigt und sei stets "ziemlich enttäuscht rausgekommen". Von dem WG-Konzept sei er nach wie vor überzeugt: "Es wäre wirklich schade, wenn es sich durch solche Spielchen zerschlagen würde."

Zwar hätte er die zusätzlichen Kosten schultern können, wenn es dauerhaft weniger Geld von der Krankenkasse gegeben hätte, sagt er. Aber ob die WG dann in der Form weiterhin bestanden hätte, das stehe auf einem anderen Blatt. Andere Bewohner könnten die Rechnungen womöglich nicht zahlen und wären gezwungen gewesen, aus der WG auszuziehen. Meist geht es mindestens um mehrere Hundert Euro im Monat. Anwältin Christiane Höge, die alle drei Kläger vertritt, sieht das ähnlich. "Entscheiden die Richter nicht erneut zugunsten der Bewohner, ist das Konzept der Senioren-WG in seiner jetzigen Form gescheitert", hatte sie vor der Verhandlung gesagt. Würden die Kosten nicht mehr übernommen, seien diese für viele Angehörige zu hoch und Senioren-WGs nur noch für Vermögende finanzierbar. Einige Pflegedienste hätten bereits angekündigt, sich dann aus Senioren-WGs zurückzuziehen.

Vor dem Landessozialgericht argumentierte die AOK, dass auch medizinische Laien einfachste Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen könnten. So brauche es keine Vorkenntnisse, um zum Beispiel Kompressionsstrümpfe zu wechseln. In den betreuten Demenz-WGs sei ständig jemand anwesend, der auch diese Arbeiten übernehmen könnte. Daher müsse die Kasse nicht den Pflegedienst für solche Leistungen bezahlen.

Das Gericht war anderer Meinung: Präsenzkräfte oder Betreuer der WGs müssten solche medizinischen Leistungen nicht erbringen. Wegen Zeitmangels könnten sie es auch häufig nicht, sagte Richter Rittweger. Das sei "schlicht und einfach vom Praktischen her nicht möglich". Die AOK hatte sich bei ihrer Argumentation auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts gestützt. Dieses habe entschieden, dass einfachste Leistungen durch Laien erbracht werden könnten. Damals ging es um Behinderten-Einrichtungen und sogenanntes Servicewohnen. Unter Letzteres fielen auch Demenz-WGs, argumentierte die AOK. Das Landessozialgericht sah das anders: Das Bundessozialgericht habe sich auf eine andere Form der Betreuung bezogen. Im Gegensatz zu den Demenz-WGs trage dort eine Einrichtung die Hauptverantwortung. In den Wohngemeinschaften gebe es zwar ein Gremium der Bewohner, es gebe jedoch keine Einrichtung mit zentraler Verantwortung. Ende 2018 gab es 363 Senioren-WGs mit etwa 2600 Bewohnern in Bayern.

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