Antrag:FDP: Landtag an Kampf gegen Corona beteiligen

Die FDP-Fraktion im Landtag fordert für die Zukunft eine Beteiligung des Parlaments beim Erlass von Anti-Corona-Maßnahmen. Entsprechende Rechtsverordnungen der Staatsregierung sollen künftig der Zustimmung des Landtags bedürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die FDP-Fraktion am Montag in München vorstellte. Nur in besonders dringenden Fällen soll die Staatsregierung die Zustimmung auch nachträglich einholen können. Stimmt der Landtag den Vorgaben nicht binnen sieben Tagen zu, soll die Verordnung laut Vorstellung der Liberalen wieder außer Kraft treten.

"Auch in Krisenzeiten braucht es eine wirksame parlamentarische Kontrolle", sagte FDP-Fraktionschef Martin Hagen bei der Präsentation des Gesetzentwurfs. "Wir wollen, dass der Landtag künftig bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 das letzte Wort hat." Die Abgeordneten seien schließlich die gewählten Vertreter des Volkes. Eingriffe in die Grundrechte der Bürger bedürften einer parlamentarischen Legitimation. "Diese Legitimation und eine öffentliche Debatte im Landtag tragen außerdem dazu bei, Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen", erklärte Hagen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Alexander Muthmann, nannte es "inakzeptabel für die Gewaltenteilung im Rechtsstaat, wenn der Ministerpräsident den Freistaat stilllegt und die gesetzgebende Gewalt unbeteiligt bleibt". Eine parlamentarische Beteiligung steigere zudem die Transparenz und damit die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung.

Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Es ermächtigt allerdings die Landesregierungen ausdrücklich, durch eigene Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen und dabei auch Grundrechte einzuschränken, wie das in den zurückliegenden Wochen bei den vier Verordnungen der Staatsregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Fall war. Diese Ermächtigung ist verfassungskonform. Das Grundgesetz räumt den Landesregierungen allerdings ebenfalls die Möglichkeit ein, anstelle einer Rechtsverordnung ein entsprechendes Gesetz zu erlassen und damit das Parlament an den Ge- und Verboten für die Bekämpfung der Pandemie zu beteiligen.

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