Süddeutsche Zeitung

Anti-Corona-Maßnahmen:Mit FFP2-Masken in die Kirchen

Kabinett verlängert Lockdown mit leichten Verschärfungen

Von Andreas Glas

Der Lockdown wird in Bayern erwartungsgemäß verlängert, vorerst bis 14. Februar. Das hat die Staatsregierung am Mittwoch beschlossen, nachdem sich Bund und Länder am Dienstag auf eine deutschlandweite Verlängerung der derzeitigen Anti-Corona-Maßnahmen verständigt hatten. Eine Prognose, ob der Lockdown im Februar enden könnte, gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht ab. Er hoffe, dass die Infektionszahlen "deutlich runtergehen". Dann werde man auf Bund-Länder-Ebene weitere Schritte und Zeitachsen beraten. Man dürfe bei den Ansteckungen keinen "Jojo-Effekt" durch zu schnelle Lockerungen riskieren. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gab sich zuversichtlich, "dass wir ab Mitte Februar im Bereich Schule, im Bereich Handel und vieles mehr deutliche Lockerungsschritte sehen werden".

Neben der Lockdown-Verlängerung hat das Kabinett am Mittwoch nur einzelne Neuerungen beschlossen. Demnach wird die Tragepflicht für FFP2-Masken, die seit dieser Woche in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, von diesem Donnerstag an auch bei Gottesdiensten gelten. Das Personal in Alten- und Pflegeheimen sowie in Behinderteneinrichtungen muss beim Kontakt mit den Bewohnern künftig ebenfalls FFP2-Masken tragen. Sogenannte OP-Masken sind weder in Heimen und Kirchen noch in Läden oder Bus und Bahnen erlaubt.

Bereits am 1. Februar sollen Abiturientinnen und Abiturienten sowie Abschlussklassen an FOS/BOS und Berufsschulen in den Wechselunterricht zurückkehren - sofern die Infektionen nicht "stark steigen", sagte Söder. Alle anderen Schüler bleiben mindestens bis 14. Februar im Distanzunterricht. Für versetzungsgefährdete Schüler werde es großzügige Lösungen geben, sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler), etwa beim Vorrücken auf Probe. Bei jenen, die sitzen bleiben, soll das Zusatzjahr nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet werden.

Neu ist zudem, dass Bibliotheken für die Abholung vorbestellter Bücher öffnen dürfen. Was das bayernweite Alkoholverbot im Freien betrifft, das gerichtlich gekippt wurde, sagte Söder, dass die Kommunen künftig selbst die öffentlichen Plätze festlegen, auf denen der Alkoholkonsum verboten sein wird.

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Quelle:
SZ vom 21.01.2021
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