Juristen pflegen eine deutliche Sprache. Und der Brief, der dieser Tage bei Ministerpräsident Markus Söder eingegangen ist, lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Geschrieben hat ihn die Richterin Sabine Lotz-Schimmelpfennig, die Vorsitzende ist im Verband der Bayerischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen. Der Ton ist so, dass man Haltung annähme, wenn man ihn im Gerichtssaal hören würde - eben so, wie Richter das gewöhnt sind. Es geht um die geplante Komplettverlegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von München nach Ansbach. Söder hatte diesen Umzug in seiner Grundsatzrede vor den Abgeordneten der CSU-Landtagsfraktion bei der Winterklausur im Kloster Seeon angekündigt, als ein Puzzleteil zahlreicher Behördenverlagerungen in Bayern.
Und beim Wort "Behördenverlagerung", so darf man den Brief der Richterin verstehen, fange es ja schon mal an. Bei "allem Respekt" - den man im Verhältnis der Staatsgewalten untereinander "nach wie vor für wünschenswert" halte - müsse der Richterverband da mal etwas "klarstellen": Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sei keine nachgeordnete und weisungsgebundene Behörde des Freistaats. Vielmehr handele es sich dabei um ein unabhängiges Gericht, dessen Verlegung "ohne umfassende Änderung der geltenden Rechts- und Gesetzeslage nicht zulässig" sei. Das Wort "Behördenverlagerung" - über das Söder "unlängst die Presse (!) informiert" habe - sei schon insofern "mindestens irreführend", rügt die Richterin.
Es ist nicht das einzige harsche Schreiben eines Richters, das in der Staatskanzlei angelandet ist in dieser Causa. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat einen weniger diskreten Weg gewählt und zu einem zweiseitigen Brief gleich noch eine Pressemitteilung verschickt, um aufmerksam zu machen, dass kein Geringerer als der Präsident des obersten deutschen Verwaltungsgerichts den bayerischen Ministerpräsidenten gebeten habe, seine Entscheidung zu überdenken. In einer "kleineren Stadt mit etwa 45 000 Einwohnern" - so argumentiert Präsident Klaus Rennert - pendelten erfahrungsgemäß die weitaus meisten Richterinnen und Richter eines Obergerichts nur "noch zu den Beratungen und Sitzungen" ein. Dadurch komme "der informelle Meinungsaustausch ,über den Flur' praktisch zum Erliegen", fürchtet der oberste Verwaltungsrichter. Auch sei man darauf angewiesen, die "Besten des Fachs" zu gewinnen. Dies setze "ein attraktives Umfeld" voraus, "wie es regelmäßig erst in einer größeren Stadt zu finden" sei.
Ministerpräsident Söder befindet sich gerade in einer solchen größeren Stadt. Gleich hat er in München seinen Auftritt im Landtag, zu diesen Briefen aber, die er da bekommen hat, sagt er sehr gerne etwas. "Nicht nachvollziehen" könne er die Kritik der Richter. "Es ist in vielen Ländern üblich, dass die Verwaltungsgerichte nicht in der Hauptstadt sind", sagt er. So verhalte es sich übrigens auch, schönen Gruß nach Leipzig, beim Bundesverwaltungsgericht. Vor allem in diese Richtung geht wohl seine Forderung: "Man sollte ein bisschen mehr Respekt haben vor anderen Städten in Bayern." Die Entscheidung, den VGH-Hauptsitz zu verlegen, sei "eine kluge und wir werden sie auch umsetzen". Dazu müsse der Landtag einer Gesetzesänderung zustimmen, sagt Innenminister Joachim Herrmann. Das Einverständnis der Verwaltungsrichter brauche es übrigens nicht. Wann genau der VGH umziehen soll, kann er noch nicht sagen, dafür sehr dezidiert, wie er zur Kritik am Standort Ansbach steht. Gerade in einer rechtsstaatlichen Demokratie solle man dringend den Eindruck vermeiden, "dass es sich bei denjenigen, die im Namen des Volkes Recht sprechen, um einen elitären Personenkreis handelt, der sich nur an besonderen Orten aufzuhalten gedenkt", sagt Hermann, der auch CSU-Chef von Mittelfranken ist.
Trotz dieses politischen Rückhalts reagieren sie in Ansbach wenig entspannt. Besonders die Einlassung des höchsten deutschen Verwaltungsrichters übers angeblich nicht vorhandene "attraktive Umfeld" löst dort gerade einen Sturm der Entrüstung aus, wie er für die gediegene Verwaltungsstadt in Westmittelfranken alles andere als alltäglich ist. Leserbriefschreiber echauffieren sich über "arme Großstadt-Juristen", über "Anmaßung" und einen "dreisten und arroganten Präsidenten ohne Anstand und Manieren". Ein früherer Verwaltungsrichter ätzt gegen juristische "Gangschmarrer", die in der Rechtspflege allgemein verpönt seien - dies nur zum Thema "informeller Meinungsaustausch über den Flur".
Dass Rennert seinen Brief an Söder mit "Um nicht missverstanden zu werden: Ich wende mich nicht gegen Ansbach" beendet, entfaltet da keine größere Wirkung. Und sollte der Gerichtspräsident noch keine Urlaubspläne haben für die nähere Zukunft - aus Ansbach liegen ihm unterdessen etliche Einladungen aus der Stadtspitze vor. So hat ihm etwa der Zweite Bürgermeister Martin Porzner eine Art kulturellen Kurzführer zusammengestellt, was auch Spitzenjuristen mit ihrer Freizeit anstellen könnten in Ansbach: von Rokoko-Festspielen über das "jüngste Ensembletheater Deutschlands" bis zu einem "der schönsten deutschen Freibäder". Zu erreichen notfalls "in 37 Minuten" aus der Halbmillionenstadt Nürnberg mit der S-Bahn.
Um den Ruf Ansbachs sorgt sich auch die Münchner VGH-Präsidentin Andrea Breit. Diese "reizende Stadt" drohe gerade, in ein schiefes Licht gerückt zu werden. Was schon insofern nicht ganz glücklich sei, weil eine Außenstelle des VGH mit vier Senaten ja bereits in Ansbach beheimatet ist - und dort längst VGH-Richter tätig sind. Solange nicht einmal ein grober Zeithorizont zu erkennen sei, bis wann die insgesamt 28 Senate und 120 Stellen nach Ansbach umgezogen sein sollen, geschweige denn, in welches Gebäude, rufe sie zur "Sachlichkeit" auf. Tatsächlich erwägt die Staatsregierung notfalls den Neubau eines Gerichtsgebäudes, sollte der Renaissancebau, der bisher die Ansbacher VGH-Senate beheimatet, zu klein sein für die großen Pläne. Wie auch immer: Dass es "natürlich Verunsicherung" am Münchner VGH-Hauptsitz gebe seit Söders Ankündigung, das sei schon offenkundig, berichtet Breit.
Sabine Lotz-Schimmelpfennig, selbst VGH-Richterin, will es dabei nicht belassen. Die Mehrzahl der "Rechtsschutzsuchenden" stamme ihrer Beobachtung nach aus dem Großraum München. Auch sei der VGH durch "Zigtausende von Asylverfahren" und die Einführung elektronischer Akten ohnehin bereits stark beansprucht. Überdies hätten die vier Senate des VGH in Ansbach "schon jetzt Schwierigkeiten", vorhandene Stellen mangels Nachfrage mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Der Ministerpräsident dagegen behauptet das glatte Gegenteil. "Wir haben null Problem, Nachwuchs zu finden", sagt Söder. Wie es eben oft ist, wenn es ums Gericht geht: Aussage steht gegen Aussage.


