Ansbach:CSU-Politiker tritt zurück

Belastende Polizeiarbeit sei Grund für versuchten Drogenerwerb

Von Olaf Przybilla, Ansbach

Nach Berichten über strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn hat der CSU-Politiker Christian Altaner Konsequenzen gezogen und ist von allen politischen Ämtern zurückgetreten. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken soll der Kriminalbeamte versucht haben, Drogen zu erwerben. Daraufhin habe das Landeskriminalamt (LKA) die Ermittlungen übernommen. Der 42-Jährige war bislang Dritter Bürgermeister der Gemeinde Sachsen im Landkreis Ansbach. Dort war er auch Ortsvorsitzender der CSU und Fraktionssprecher im Gemeinderat. Altaner galt als chancenreicher Kandidat der CSU für den kommenden Kommunalwahlkampf.

Hatte Altaner bislang öffentlich über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe geschwiegen, so hat er sich nun in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ) ausführlich erklärt. Er habe einen "krankheitsbedingten einmaligen Fehler begangen", den er sehr bedauere und für den er um Entschuldigung bitte. Er habe in zwei Jahrzehnten bei der Kriminalpolizei zahlreiche schwere Fälle bearbeitet und mehrere Hundert Opfer von Sexualdelikten befragt. Die ständige Konfrontation mit Gewaltverbrechen habe eigenen Angaben zufolge zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt, die ihm ärztlich attestiert worden sei.

"Durch einen langjährigen privaten Kontakt" sei er auf die Idee gekommen, "es mit Kokain zu versuchen", schilderte er der Zeitung. Der vermeintliche Verkäufer habe sich jedoch als Drogenfahnder entpuppt. Bei der fingierten Übergabe einer geringfügigen Menge von Kokain am Bahnhof von Ansbach war der Kriminalbeamte vorübergehend festgenommen worden. Er sei nun dankbar, dass seine Erkrankung erkannt sei, teilte Altaner mit. Dieser Tage werde er "einen mehrwöchigen stationären Aufenthalt in einer Fachklinik" antreten.

Sachsens Bürgermeister Hilmar Müller bestätigte Altaners Rücktritt von allen Ämtern. Am Montag habe er diesen erklärt, der Gemeinderat werde bei der nächsten Sitzung darüber entscheiden. Da das Rücktrittsgesuch "nicht handschriftlich unterschrieben" sei, müsse dies gegebenenfalls nachgeholt werden.

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