Urteil angefochten:Revision gegen Verurteilung wegen Mordes an Ukrainern

Der wegen Mordes an zwei Ukrainern verurteilte russische Staatsangehörige geht in Revision. Das Bild zeigt den Angeklagten zu Prozessbeginn im Februar mit seinem Anwalt Uwe Paschertz.
Der wegen Mordes an zwei Ukrainern verurteilte russische Staatsangehörige geht in Revision. Das Bild zeigt den Angeklagten zu Prozessbeginn im Februar mit seinem Anwalt Uwe Paschertz. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Fall sorgte vor knapp einem Jahr für Aufsehen: Ein Russe ersticht in Murnau zwei ukrainische kriegsversehrte Soldaten. Seine Verurteilung wegen Mordes will er nicht akzeptieren.

Der wegen Mordes an zwei Ukrainern im oberbayerischen Murnau verurteilte Russe ficht das Urteil an. Er habe für seinen Mandanten Revision eingelegt, teilte Verteidiger Uwe Paschertz auf Anfrage mit. Ziel sei die Aufhebung des Urteils und Neuverhandlung. Zur Begründung der Revision müssten nun die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden.

Das Landgericht München II hat den 58-jährigen Russen am 7. März wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit könnte die Strafe voraussichtlich nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die 23 und 36 Jahre alten Soldaten waren wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden und körperlich eingeschränkt. Der Russe hatte dem Urteil zufolge im vergangenen April mit den beiden getrunken. Dann kam es zum Streit. Der Russe ging nach Hause, holte ein Messer – und erstach beide.

Der Russe hatte die Tat grundsätzlich eingeräumt, aber stets betont, er habe den Tod der beiden nicht gewollt. Vielmehr seien ihm die „Sicherungen durchgebrannt“. Anwalt Paschertz hatte deshalb in seinem Plädoyer maximal zehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Zudem plädierte er auf eine Therapie zum Alkoholentzug, die das Gericht aber ablehnte.

Die Richter folgten in ihrem Urteil beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie sahen jedoch keine vordringlich politische Motivation für die Tat wie die Anklagebehörde. Unstimmigkeiten über den Krieg könnten bei der Tat hineingespielt haben, vordringlich seien aber wohl Beschimpfungen und Beleidigungen gewesen.

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