Mitten in Bayern:Wenn ein ausrangierter Kaffeeautomat zum Problem wird

Bahnhofsmission am Hauptbahnhof in München, 2017

Für die zehn oder 15 Tassen am Tag will kein Gewerbebetrieb mehr einen Automaten aufstellen.

(Foto: Catherina Hess)

Für das alte Gerät gibt es keine Ersatzteile mehr. Einfach einen neuen aufstellen, das geht im Amtsgericht von Laufen nicht. Das liegt nicht nur am Steuerrecht.

Kolumne von Matthias Köpf

Vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand, heißt es in Gerichtsgebäuden oft ein bisschen resignativ, wobei es auf hoher See ja wenigstens Schiffe mit funktionierenden Kaffeemaschinen geben soll. Wer aber dieser Tage aus dem einen oder anderen Grund im Amtsgericht in der oberbayerischen Kleinstadt Laufen an der Salzach aufkreuzen muss, der hat es da gerade nicht so gut. Denn, so berichtet es die dafür zuständige Südostbayerische Rundschau, im Amtsgericht Laufen ist neulich der Kaffeeautomat ausrangiert worden. Nun ist der amtsgerichtliche Automat in Laufen nicht der erste Kaffeeautomat, der irgendwo ausgemustert wird. Aber dort in Laufen ist es eben der erste seit ziemlich langer Zeit. Sogar seit so langer Zeit, dass es für ihn keine Ersatzteile mehr gibt. Stattdessen gibt es jetzt ein Problem.

Denn wenn es für den übrigens angeblich recht guten alten Automaten schon keine Ersatzteile mehr gibt, dann müsste halt einfach wer einen neuen aufstellen, so pragmatisch ist man in der bayerischen Justiz schon lang. Nur selber könne man so einen Automaten leider nicht betreiben, heißt es aus dem Laufener Amtsgericht, denn in diesem Fall würde man als Gericht gewerblich tätig und müsste alle Vierteljahre eine Steuererklärung abgeben. Andererseits scheint dieses Gewerbe auch wieder nicht allzu einträglich zu sein, denn noch einmal einen neuen Kaffeeautomaten zu leasen, so wie es beispielsweise in zweiter Instanz am Landgericht Traunstein praktiziert wird, kommt auch nicht in Frage. Das scheitert in Laufen nämlich daran, dass für die zehn oder 15 Tassen am Tag kein Gewerbebetrieb mehr einen Automaten aufstellen will.

Jetzt einfach eine dieser fiesen Pumpkannen mit laubrauner Brühe hinzustellen, birgt aus Sicht des Gerichts wiederum die Gefahr, dass dann leicht einer was in die besagte Brühe kippen könnte. Oder, fast noch verschlagener, irgendein völlig zu Recht verurteilter Delinquent könnte sich hinterher darauf berufen, da im Amtsgericht habe ihm wer was in den Kaffee getan. Rechtssicherheit ist eben ein hohes Gut, und gerade Gerichte sind da natürlich lieber auf der sicheren Seite. Das völlige Fehlen eines Automaten wird jedenfalls kaum zu einer Berufung führen. Und wenn doch: Am Landgericht in Traunstein gibt es ja noch einen.

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