Amsgericht AugsburgSeltene Kombination körperlicher und emotionaler Misshandlung

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Am Freitag erwarten die beiden Angeklagten ihr Urteil.
Am Freitag erwarten die beiden Angeklagten ihr Urteil. Ulf Vogler/dpa

Im Prozess des gefesselten, eingesperrten und misshandelten Kindergartenkindes untermauern Gutachten die schweren Vorwürfe gegen Vater und Stiefmutter.

Von Florian Fuchs

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Als Florian Heinen, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, sein Gutachten vorträgt, bricht die Oma des mutmaßlich misshandelten Buben hinten im Zuschauerraum in Tränen aus. Der Professor vom Haunerschen Kinderspital in München führt aus, dass er bei dem Sechsjährigen eine selbst für erfahrene Ärzte „seltene Kombination“ einer schweren körperlichen sowie emotionalen Misshandlung und Vernachlässigung erkennt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind nach solchen Erfahrungen im Verlauf seines Lebens nicht nur eine, sondern zwei psychische Erkrankungen erleide, wie etwa depressive Störungen, liege bei 75 Prozent.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem am Amtsgericht Augsburg angeklagten Vater und der Stiefmutter schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Vater soll seinen Sohn mit der Hand und einem Besen geschlagen haben. Er soll den Buben in verschiedene Zimmer, auch in einen Abstellraum und einen Heizungsraum, gesperrt haben – teils, so die Vorwürfe, mit Kabelbindern gefesselt.

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Gutachter Heinen berichtet, dass die Aussage des Buben, zu Hause teils kein Essen erhalten zu haben, grundsätzlich plausibel sei. Zu Beginn des Jahres 2024 habe er bei 1,14 Metern Körpergröße knapp 20 Kilogramm gewogen. Ein Jahr später sei er zehn Zentimeter gewachsen, aber immer noch gleich schwer gewesen. „Das heißt, er hat über ein Jahr nicht signifikant zugenommen.“

Die emotionale Misshandlung zeige sich beispielhaft daran, dass der Sechsjährige bei seiner Flucht aus dem Fenster im Januar 2025, als er neben einer Landstraße von einer Autofahrerin aufgelesen wurde, einen Beißring mitgenommen habe. Weil er offenbar, wie der Gutachter ausführte, nicht mehr habe unterscheiden können, ob er Essen erhalte oder nicht – und stattdessen etwas zum Kauen bei sich behalten wollte.

Die Eltern hatten im Prozess ausgesagt, ihm den Beißring gegeben zu haben, weil er ständig an den Ärmeln seiner Oberteile geknabbert habe. Schon allein einem Sechsjährigen einen Babyartikel wie einen Beißring zu geben, argumentiert der Gutachter, sei jedoch eine eklatante Entwertung des Selbstwertgefühls des Buben. Dass der Bub die letzten Monate vor seiner Flucht aus dem Elternhaus kaum mehr in den Kindergarten geschickt wurde, wertet der Experte als emotionale Vernachlässigung. Die Flucht an einem kalten Wintertag mit leichter Kleidung sei als Zeichen „blanker Not“ einzustufen.

Die Verletzungen zeigen: Der Bub muss mehrfach gefesselt worden sein

Diese Not lässt sich auch aus dem Gutachten von Saskia Mayer von der Rechtsmedizin München lesen. Die Ärztin berichtet von verschiedenen Verletzungen wie Striemen und Hämatomen, die sie bei der Untersuchung des Sechsjährigen am 9. Januar festgestellt hat – an verschiedenen Stellen des Körpers. Gerade Verfärbungen der Haut an der Wange und am Ohr seien demnach mit Schlägen gegen den Kopf vereinbar. Der Vater hatte im Verlauf der Verhandlung eine Ohrfeige eingeräumt. Den Verletzungen zufolge, sagt die Gutachterin, müssten es mehrere gewesen sein.

Striemen am Handgelenk seien teils vernarbt gewesen, was laut Mayer darauf hindeutet, dass der Bub mehr als einmal mit Kabelbindern gefesselt worden sei. Der Vater hatte eine Fesselung am Tag der Flucht seines Sohnes eingeräumt. Dass der Bub ausgesagt hatte, auch am Fuß gefesselt worden zu sein, kann die Gutachterin nicht bestätigen, weil sie am Fußgelenk keine Verletzungen gefunden hat. Es könne aber sein, sagt sie, dass die Kabelbinder über der Kleidung des Sechsjährigen angebracht worden seien – dann gebe es nicht zwangsläufig Spuren.

Der Bub habe sich auch während der Untersuchung häufig gekratzt. Er habe ungepflegte Haut gehabt, sagt die Rechtsmedizinerin, fast schon schuppig, schmiergelpapierartig und mit Schmutzanhaftungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater und der Stiefmutter vor, den Buben hygienisch kaum mehr versorgt zu haben. Das Urteil in dem seit mehr als einer Woche währenden Prozesses wird für Freitag erwartet.

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