Die gerichtliche Aufarbeitung der Miesbacher Amigoaffäre vor dem Landgericht München II nähert sich dem Ende. Im zweiten Prozess gegen Ex-Landrat Jakob Kreidl (CSU) und den früheren Miesbacher Sparkassenchef Georg Bromme geht es vor allem um Geschenke der Kreissparkasse an die eigenen Vorstände und an die Lokalpolitiker im von Kreidl geleiteten Verwaltungsrat sowie um Spenden, die Bromme nach eigenen Gutdünken an Jagdfreunde in Tirol verteilt haben soll.
Diese Vorwürfe will der von Bromme und der Staatsanwaltschaft nach dem ersten Prozess angerufene Bundesgerichtshof neu bewertet sehen. Zugleich hatte der BGH das Urteil des Landgerichts von 2019 in den wichtigsten Punkten bestätigt. Dabei ging es vor allem um Untreue wegen mehrerer teurer und luxuriöser Fahrten mit Verwaltungsräten, Bürgermeistern oder Kreisräten aus den Jahren 2009 bis 2013. Kreidl hatte dafür eine Bewährungsstrafe von elf Monaten erhalten, Bromme ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

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Zuletzt drehte sich im aktuellen Prozess einiges um die Frage, welche Geschenke an Vorstände und Politiker damals womöglich üblich waren und es nur heute nicht mehr sind. Richtlinien dafür wurden im bayerischen Sparkassenwesen erst als Reaktion auf die Miesbacher Affäre entwickelt, die sich 2014 an einer zwei Jahre zurückliegenden, 120 000 Euro teuren und großteils von der Sparkasse bezahlten Feier zu Kreidls 60. Geburtstag entzündet hatte. Die internen und externen Prüfinstanzen hatten schon im ersten Prozess keine gute Figur gemacht, mehrere Beteiligte hatten Strafbefehle akzeptiert. Nun bedurfte es eines gewissen richterlichen Drucks, ehe die derzeitigen Standards offengelegt wurden. Klare Wertgrenzen hat da auch der BGH nicht gezogen.
Was Brommes Spenden über Tausende Euro an die Tiroler Jäger betrifft, so ergaben sich am Montag kaum Hinweise, dass sie wirklich mit deren Hilfe bei einem Steinadler-Projekt im Kreis Miesbach verknüpft waren. Weil zwischen den beiden Angeklagten und der Kreissparkasse noch ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden soll, ist das Gericht in Terminschwierigkeiten. Ein Urteil könnte es schon in der kommenden Woche oder erst Ende Juni geben.