Amberg:Junge Männer gestehen Prügelattacken

Der Prozess um die Angriffe in Amberg könnte mit einem Deal enden. Alkohol und Gruppendynamik sollen Auslöser der Tat gewesen sein

Der Prozess um die Prügelattacke von vier Flüchtlingen auf Passanten im oberpfälzischen Amberg hat mit Geständnissen begonnen. Die vier jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren ließen ihre Anwälte am Dienstag Erklärungen verlesen, in denen sie die Taten jeweils zugaben und bedauerten. Zuvor hatte es eine Einigung zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben: Im Fall von Geständnissen wurden bestimmte Strafmaße ausgehandelt - in drei Fällen könnten diese zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Angeklagten gaben am Dienstag an, vor ihrem gewalttätigen Streifzug durch die Amberger Innenstadt reichlich Wodka, Bier und Whisky getrunken zu haben. Mehrere Polizisten schilderten als Zeugen zum Prozessauftakt einen dramatischen und unübersichtlichen Einsatz an jenem Abend im Dezember. Mehrere Streifenwagen waren demnach unterwegs, um die Angreifer zu fassen. Dabei seien ihnen blutende Menschen begegnet, die Opfer des Quartetts geworden waren. Die Männer hatten der Anklage zufolge wahllos 21 Menschen angegriffen, von denen 15 verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft legt den aus Afghanistan und Iran stammenden Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last, drei von ihnen auch Beleidigung. Sie sind seit der Tat in Untersuchungshaft.

Prozessbeginn wegen gewalttätiger Angriffe in Amberg

Die jungen Männer, die in Amberg wahllos Passanten angegriffen haben sollen, verbergen vor Gericht ihre Gesichter.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Als die Verdächtigen gestellt wurden, hätten sie einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht, die Beamten beleidigt und sich heftig gegen ihre Festnahme gewehrt. Zwei der Angeklagten sagten im Gerichtssaal den Polizisten persönlich, dass ihnen ihr Verhalten leidtue. Ein konkretes Motiv für die Übergriffe kristallisierte sich nicht heraus. Einer der Angeklagten sagte, er habe sich von einem Passanten böse angeschaut gefühlt.

Oberstaatsanwalt Joachim Diesch hatte bei Abschluss der Ermittlungen gesagt, dass wohl eine Kombination aus Langeweile, Alkohol und Gruppendynamik Grund für die Taten sei. Im Gerichtssaal sprach der psychiatrische Gutachter am Dienstag ebenfalls von alkoholbedingter und gruppendynamischer Enthemmung. "Aus der Situation heraus" seien die Übergriffe wohl entstanden, sagte auch der Gerichtssprecher hinterher. Junge Männer mit sozialen Defiziten seien da durch die Stadt gezogen, mit deren Herkunft habe das Ganze nichts zu tun. Die Übergriffe hatten damals eine Debatte über konsequentere Abschiebungen von ausländischen Straftätern ausgelöst. Auch deswegen, weil die Situation in manchen Medien stark aufgebauscht worden war.

Die Strafen sollen bei zwei Angeklagten im Bereich von sechs bis neun beziehungsweise bis zehn Monaten liegen, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Für einen Angeklagten geht es um eine Strafe von ein bis eineinhalb Jahren. Dem vierten, der als Hauptangeklagter gilt, droht eine Strafe von mindestens zwei Jahren oder mehr - Letztere könnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ein Deal, also eine Vereinbarung zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist nicht unüblich und in der Strafprozessordnung in Paragraf 257c geregelt. "Das ist letztlich eine Vernunftssache", sagt ein Sprecher des Amtsgerichts Amberg. Ein Deal sei ein Argument, um das Verfahren zu vereinfachen, die Angeklagten würden dadurch nicht bevorzugt. Auch wenn sich ein Geständnis freilich strafmildernd auswirken könne - wie in jedem Prozess.

Paragraf 257c

Wenn ein Strafprozess auf unkonventionelle Weise abgekürzt wird, indem sich Gericht, Staatsanwalt und Angeklagter auf eine ungefähre Strafhöhe einigen, sprechen Juristen offiziell von einer "Verständigung". Eingebürgert hatte sich früher aber der Begriff "Deal", und das war nicht falsch, denn es ging um heimliche Absprachen im Hinterzimmer - einst eine Art Notwehr der Strafgerichte gegen permanente Überlastung.

Inzwischen ist der "Deal" nicht mehr ganz so halbseiden wie früher: Er ist in Paragraf 257c Strafgesetzbuch geregelt und wurde 2013 vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Erlaubt ist freilich nur die Vereinbarung einer Straf-Obergrenze, zudem muss das transparent gemacht werden. Theoretisch muss das Gericht nach wie vor Beweise erheben und über Schuld oder Unschuld entscheiden. Weil aber die Gegenleistung für die Zusage einer relativ milden Strafe ein Geständnis des Angeklagten ist, lässt sich die Beweisaufnahme erheblich abkürzen. Weshalb der "Deal" nach wie vor beliebt ist: Überlastet ist die Justiz auch heute noch. Wolfgang Janisch

Der Hauptangeklagte, der aus Iran stammt, habe nicht alles zugegeben, was ihm vorgeworfen wird, sagte der Gerichtssprecher. Der damals 17-Jährige war schon vor den Attacken in Amberg aufgefallen. Bei dem Prozess wird eine weitere Anklage verhandelt, dabei geht es um mehrere Übergriffe in Regensburg, von denen er vier eingeräumt habe, einen fünften allerdings abstreite. Er soll einen Mann mit einer abgebrochenen Glasflasche am rechten Oberarm verletzt haben. In diesem Fall ist eine umfassende Beweisaufnahme notwendig. Zwei der Angeklagten sind dem Sprecher zufolge vor dem Amberger Vorfall nicht auffällig geworden, der dritte habe "kleinere Einträge".

Der Prozessauftakt war von einem großen Medieninteresse begleitet. Es sind zunächst 25 Verhandlungstage angesetzt. Angesichts des zu Beginn getroffenen Deals könnte der Prozess allerdings schneller zu Ende gehen. Der nächste Verhandlungstag soll am 7. Mai stattfinden.

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