KommunalwahlBayern, deine Altoberbürgermeister!

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Der Ruf, den Oberbürgermeister während ihrer Amtszeit genießen, kann  nach Ablauf dieser Zeit Risse bekommen. Muss er natürlich nicht. Kann er aber.  
Der Ruf, den Oberbürgermeister während ihrer Amtszeit genießen, kann  nach Ablauf dieser Zeit Risse bekommen. Muss er natürlich nicht. Kann er aber.   (Foto: Rolf Haid/dpa)

Der Oberbürgermeister a. D. ist grundsätzlich ein gern gesehener Akteur in Bayerns Stadträten. Manchmal, wie gerade in Bayreuth, macht er da allerdings auch von sich reden.

Kolumne von Olaf Przybilla

Wenn man einen Wunsch äußern dürfte an die Wissenschaft, so kurz vor der Kommunalwahl: Die Rolle der Altoberbürgermeister, die im Anschluss an ihre OB-Abwahl in ihrer neuen Funktion als Stadtrat beobachten, wie sich die Herren und Damen Amtsnachfolger bei der Arbeit abmühen, ist sträflich vernachlässigt. Ein Desiderat also, ein Forschungsloch.

Ehe sich ein Promovend der Politologie der Sache annimmt, kann hier nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob tatsächlich der Würzburger Stadtrat den Weltrekord für sich in Anspruch nehmen darf. 2008 sah sich dort der neu gewählte Oberbürgermeister Georg Rosenthal (SPD) mit insgesamt drei Altoberbürgermeistern auf den Stadtratsstühlen konfrontiert. Bei den Plenumssitzungen ergab das ein akut rekordverdächtiges Stadtrats-Verhältnis von amtierendem Oberbürgermeister zu Altoberbürgermeistern von eins zu drei.

Wobei sich eine der drei Oberbürgermeister a. D. das „Alt“ verbeten hatte, ihres tatsächlichen Alters wegen. Wie auch immer: Womöglich sollten sich Politikwissenschaft und Sozialpsychologie das Thema teilen – die Vorstellung, dass man sich als Chef in einem Gremium notfalls mit mehreren Vorgängern konfrontiert sieht, die aber im Grundsatz mal so richtig genau wissen, wie hier der Hase eigentlich zu laufen hätte, dürfte Potenzial haben.

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Die Frage, ob sie das wirklich besser wissen, führt direkt nach Bayreuth. Dort hat der Stadtrat gerade ein Ordnungsgeld gegen drei Stadträte verhängt. Artikel 20, Absatz 1 der Gemeindeordnung: Stadtratsmitglieder sind verpflichtet – die deutsche Sprache kann so schön sein – „ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen“.

Dazu gehöre auch, teilt die Stadt Bayreuth mit, „bekannte Umstände, die eine mögliche persönliche Beteiligung begründen, vor Eintritt in die Beratung zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt unaufgefordert dem Vorsitzenden mitzuteilen“. Ganz konkret ging es in Bayreuth um neues Bauland. Und die drei mit dem Ordnungsgeld hatten da wohl – wenn auch harmlosere – Eisen im Feuer.

Eine mögliche Befangenheit hätten sie vor der entsprechenden Abstimmung, keine große Sache, mitteilen müssen. Haben sie offenkundig nicht. Also, auch für Sie, lieber Herr CSU-Altoberbürgermeister Michael Hohl: Ordnungsgeld!

Man lernt halt doch nie aus. Dem Nordbayerischen Kurier hatte Stadtrat und Alt-OB Hohl schon im Oktober mitgeteilt, Konsequenzen aus der Sache zu ziehen: keine weitere Kandidatur auf der CSU-Stadtratsliste.

Dem nächsten Stadtrat wird Altoberbürgermeister Hohl, 2012 als Rathauschef von Bayreuth abgewählt, somit nach der kommenden Kommunalwahl definitiv nicht mehr angehören. Das Kuriose an dieser Geschichte: dem bayerischen Landtag womöglich schon.

Sollte nämlich im März die CSU-Abgeordnete Melanie Huml zur Oberbürgermeisterin in Bamberg gewählt werden, so braucht es einen oberfränkischen CSU-Nachrücker im Landtag. Das wäre, Stand jetzt, Bayreuths Alt-OB Michael Hohl, der sich bei der vergangenen Landtagswahl über die Liste um ein Parlamentsmandat beworben hatte.

Mit manchen Alt-OBs ist es eben schon so: Politisch gehen sie nie so ganz. Was, zumindest für Nostalgiker, ja auch etwas Tröstliches haben kann.

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