Mindelheim:Geldstrafen nach Tod von Zweijährigem im Kanal

Bei einem Kita-Ausflug war das Kleinkind ins Wasser gefallen und ertrunken. Zwei Kita-Mitarbeiterinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Weil ein zwei Jahre alter Junge während eines Kita-Ausflugs in einem Kanal ertrunken ist, sind zwei Mitarbeiterinnen der Einrichtung im Allgäu zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Strafbefehle des Amtsgerichts Memmingen wegen fahrlässiger Tötung seien mit Verstreichen der Einspruchsfrist am Dienstag rechtskräftig geworden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Zur Höhe der Geldstrafen machte er keine Angaben.

Die Kita-Gruppe besuchte Ende März Polizeiangaben zufolge einen Spielplatz in Mindelheim (Landkreis Unterallgäu), als der Zweijährige eine Absperrung am Kanal durchstieg und ins Wasser fiel. Ersthelfer der Polizei hatten das Kind später geborgen, Wiederbelebungsversuche scheiterten aber. Der Junge starb später in einer Münchner Klinik.

Die 26-Jährige und die 40-Jährige waren dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Anfangs hatte die Behörde nach eigenen Angaben auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Kita-Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten der Einrichtung gehandelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Den Mann habe "keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht" getroffen.

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