Naturschutz in den AlpenStreit um neuen Sessellift am Fellhorn beigelegt

Lesezeit: 2 Min.

Ein Birkhahn bei der Balz: Die Vögel sind sehr selten. Am Fellhorn lebt eine größere Population, die nun besser geschützt werden soll.  
Ein Birkhahn bei der Balz: Die Vögel sind sehr selten. Am Fellhorn lebt eine größere Population, die nun besser geschützt werden soll.  
Foto: Imago
  • Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz zieht seine Klage gegen die Modernisierung des Skigebiets am Fellhorn zurück.
  • Die Fellhornbahn sagt zusätzliche Naturschutzmaßnahmen zu, darunter eine 2,4 Hektar große Sperrfläche für das Birkhuhn.
  • Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Anfang Juli einen vorläufigen Baustopp für das Millionen-Projekt verhängt.
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Bergbahnbetreiber und Naturschützer vereinbaren zusätzliche Schutzmaßnahmen für seltene Tierarten in den Allgäuer Alpen. Dafür zieht die Naturschutzorganisation ihre Klage gegen das Projekt zurück.

Von Florian Fuchs und Christian Sebald

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Der heftige Streit um die Modernisierung des Skigebiets am Oberallgäuer Fellhorn ist überraschend beendet worden. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV), der gegen das Millionen-Projekt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage laufen hatte, und die Fellhornbahn als Trägerin des Vorhabens teilten am Dienstag mit, dass sie sich auf einen Vergleich geeinigt haben. Die Fellhornbahn hat dem LBV demnach zusätzliche Naturschutzmaßnahmen in dem Skigebiet zugesagt. Der LBV kündigte im Gegenzug an, dass er seine Klage zurückziehe.

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Zentrale Punkte des Vergleichs sind zusätzliche Artenschutzprojekte. Für das Birkhuhn wird die Bergbahn demnach in ihrem Skigebiet eine Fläche von 2,4 Hektar Größe für den Wintersport sperren und als Rückzugsraum für die Vogelart zur Verfügung stellen. Für die Alpen-Mosaikjungfer soll ein bestehendes Artenhilfsprogramm intensiviert werden. Die Libellenart, die in Mitteleuropa ausschließlich in Höhen von mehr als tausend Metern vorkommt und deshalb praktisch nur in den Alpen und im Schwarzwald anzutreffen ist, wird auf der Roten Liste als vom Aussterben bedroht geführt. Außerdem will die Fellhornbahn im bayerisch-tirolerischen Grenzraum Projekte für den Zitronenzeisig und die Waldbirkenmaus unterstützen.

„Die Einigung bedeutet nicht, dass der LBV sämtlichen Eingriffen der Bergbahn am Fellhorn zustimmt“, sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Unsere grundsätzlichen fachlichen Bedenken sind berechtigt.“ Aber der Vergleich verbessere den Artenschutz gegenüber dem bisher genehmigten Stand. Aus Sicht von Bergbahn-Chef Andreas Gapp „dient die Einigung der Region und dem Naturschutz“, auch wenn sie zusätzliches Geld koste. Denn eine Fortsetzung des Streits hätte die Modernisierung des Skigebiets mindestens um eine Saison verzögert. Um so etwas in Zukunft zu verhindern, werde man die Naturschutzverbände noch frühzeitiger in Projekte einbinden. Das Projekt soll nun  – wie geplant – bis zur nächsten Wintersaison abgeschlossen werden.

Der Oberallgäuer Landrat Christian Wilhelm (FW), der die Gespräche zwischen LBV und Bergbahn begleitet hatte, bewertet den Vergleich als „gutes Signal für den Umgang miteinander im Oberallgäu – weit über dieses Projekt hinaus“. Aus Wilhelms Sicht hatten beide Seiten gute Gründe für ihre jeweilige Position. Umso wichtiger sei es gewesen, einen Weg zu finden, der dem Naturschutz nütze und gleichzeitig Sicherheit für ein Projekt schaffe, an dem Hunderte Arbeitsplätze in der Region hingen.

In dem Streit hatte das Verwaltungsgericht Augsburg Anfang Juli einen vorläufigen Baustopp verhängt. Die Entscheidung, mit der die Richter einem Eilantrag des LBV entsprochen hatten, war nicht nur ein gravierender Rückschlag für das Millionen-Projekt selbst. Sondern vor allem ein heftiges Signal an die Staatsregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Huber Aiwanger (FW).

Für die Baustelle der Scheidtobelbahn am Fellhorn wurde zwischenzeitlich ein vorläufiger Baustopp verhängt. Nun haben sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich geeinigt.
Für die Baustelle der Scheidtobelbahn am Fellhorn wurde zwischenzeitlich ein vorläufiger Baustopp verhängt. Nun haben sich die streitenden Parteien auf einen Vergleich geeinigt.
Foto: LBV

Der Grund: Das Projekt ist das Erste seiner Art in den bayerischen Bergen, das auf Basis der gelockerten Umweltvorgaben für den Bau neuer Bergbahnen und Beschneiungsanlagen im Freistaat genehmigt worden ist. CSU und FW hatten sie vor einem Jahr gegen heftige Proteste im Zuge ihres „Dritten Modernisierungsgesetzes zur Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung“ im Landtag durchgesetzt. Naturschutzverbände und die Landtagsopposition kritisierten von Anbeginn, dass damit europäische Umweltvorgaben und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs verletzt werden.

Die Augsburger Richter schätzen diese Möglichkeit in ihrer Entscheidung für den Baustopp zumindest so hoch ein, dass sie den Vorwurf im Hauptsacheverfahren genau prüfen wollten. Dafür hätten sie Zeit gebraucht. Der rechtlich verzwickte Knackpunkt in der Auseinandersetzung war, dass das Landratsamt Oberallgäu bei dem Projekt auf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Beteiligung von Umweltverbänden verzichtet hat.

Das war möglich, weil eine solche Prüfung nach dem Dritten Modernisierungsgesetz bei Seilbahnen in einem Naturschutzgebiet erst ab einer Länge von 1500 Metern Luftlinie notwendig wird. Die Trasse der neuen Scheidtobelbahn bleibt mit 1430 Metern knapp darunter. Deshalb konnte die bisher für so ein Projekt notwendige UVP entfallen. Nach Überzeugung nicht nur des LBV, sondern auch vieler Experten bleibt eine UVP nach europäischem Naturschutzrecht aber weiter notwendig. Mit dem Vergleich hat der LBV nun die Gelegenheit vergeben, das vor Gericht zu klären.

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