Es gibt die seltsamsten Hobbys: Die einen frisieren ihre Pudel, die anderen lernen klingonisch, wieder andere gehen Apnoetauchen – und manche halten Giftschlangen. Im Falle eines Halters aus Blaichach ist jüngst aber so ziemlich alles schiefgegangen, es war im März, als ihm seine neun Schlangen entzogen wurden. „Missstände bei den Haltungsbedingungen“ notierte die Veterinärbehörde. Experten der Reptilienauffangstation in München rückten an und mussten feststellen, dass Terrarien teils falsch beschriftet waren oder offen standen und somit ungesichert waren – hochgefährlich bei giftigen Tieren wie Klapperschlangen, Sandrasselottern, einer Lanzenotter und einer Mangroven-Nachtbaumnatter.
Gegen den Halter laufen Ermittlungsverfahren, die Gemeinde Blaichach aber steht ebenfalls vor einem Problem: Sie muss – wenn sie Pech hat über viele Jahre – für die Unterbringung der Tiere aufkommen. Die Auffangstation nennt Unterhaltskosten von etwa 10 000 Euro pro Monat.
Bei solchen Giftschlangen, heißt es in der Auffangstation, seien schon allein die Sicherheitsmaßnahmen kostenintensiv, es braucht spezielle Terrarien, etwa mit Doppelschlössern, spezielles Werkzeug für den Umgang mit den Tieren, speziell geschultes Personal. Die subtropischen Schlangen haben es gerne warm, das schlägt sich in den Energiekosten nieder – und Futter brauchen sie auch. Die Tiere können, je nach Haltungsbedingungen, weit mehr als zehn Jahre alt werden und sind äußerst schwer zu vermitteln. Klapperschlangen, Sandrasselottern, Lanzenottern und Mangroven-Nachtbaumnattern gelten als gefährliche Tiere, die Haltung ist in Bayern nur unter strengen Auflagen zu genehmigen. Viele potenzielle private Halter gibt es also nicht, eventuell könnte ein Zoo Bedarf anmelden.
Der Gemeinde Blaichach könnte das alles egal sein, solange der Halter selbst für die Kosten bei der Auffangstation aufkommen würde. Laut Bürgermeister, so zitiert ihn das Allgäuer Anzeigeblatt, muss aber zunächst geklärt werden, ob der Halter auch tatsächlich der Eigentümer ist. Weil es kaum Abnehmer für die Giftschlangen gibt, könne sich eine Vermittlung ziehen. Die Unterhaltskosten wiederum dürfe die Gemeinde erst dann dem Halter in Rechnung stellen, wenn die Tiere die Auffangstation verlassen haben – sofern er das überhaupt zahlen kann. Ansonsten bleibt Blaichach darauf sitzen.