Alkoholverkauf an Tankstellen:Bier ja, Schnaps nein

Der Alkoholverkauf an bayerischen Tankstellen soll nach wochenlangem Gezerre neu geregelt werden. Sozialministerin Haderthauer verhandelt mit den Tankstellenverbänden. Es gibt Hinweise auf eine Kompromisslösung.

Maximilian Zierer

Alkoholverkauf in Tankstellen

Das Durcheinander beim Alkoholverkauf am Abend in Tankstellen soll jetzt endgültig beseitigt werden.

(Foto: Christian Endt)

Im Streit um den Verkaufsstopp für Alkohol an Tankstellen zeichnet sich möglicherweise ein Kompromiss ab. Am Montagabend werden die Vertreter der vier wichtigsten Tankstellenverbände mit Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) zusammenkommen, um die Sachlage neu zu diskutieren. Beim letzten Treffen dieser Art waren die Verbände der großen Tankstellenunternehmen nicht dabei gewesen. Das Sozialministerium lud daher nun zu einer neuen Diskussionsrunde mit allen Verbänden und dem Koalitionspartner FDP.

Bereits vor drei Wochen hatten sich die Vertreter des Bundesverbands freier Tankstellen und des Tankstellengewerbes Bayern mit Haderthauer getroffen. Dabei verpflichteten sich die Tankstellenbetreiber, nach 22 Uhr nachts keinen Alkohol mehr zu verkaufen, im Gegenzug sollte der Verkauf von anderen Waren wieder möglich sein. Doch weil die beiden Verbände der großen und mittelständischen Mineralölbetriebe Anfang des Monats nicht dabei waren, wollten diese sich der Selbstverpflichtung nicht anschließen.

Deshalb verhandeln die Tankstellenbetreiber bei dem Treffen am Montagabend mit der Sozialministerin nun über eine neue Regelung. Eine mögliche Kompromisslösung wäre, so war aus Teilnehmerkreisen zu erfahren, dass die Tankstellen auf den abendlichen Verkauf von Schnaps und anderen Spirituosen weiterhin verzichten, Bier und Wein dagegen wieder anbieten können.

Ein Sprecher von Uniti, dem Bundesverband der mittelständischen Mineralölunternehmen, sagte: "Produkte, die man in Deutschland legal verkaufen darf, sollte man auch jederzeit verkaufen dürfen." Den Verbänden gehe es besonders um Rechtssicherheit. Die sei mit den aktuellen Regelungen und Vollzugshinweisen nicht gegeben.

In Bayern fehlt ein eigenes Ladenschlussgesetz

Denn weil Bayern noch kein eigenes Ladenschlussgesetz hat, gilt hier weiterhin das alte Bundesgesetz. Da die Staatsregierung daran aber keine Änderungen vornehmen kann, regelt sie Verkaufsverbote mit Vollzugshinweisen für die Ordnungsbehörden und handelt mit den Tankstellenverbänden Selbstverpflichtungen aus.

Die FDP nimmt das zum Anlass, ein eigenes Ladenschlussgesetz für den Freistaat zu fordern. "Wir brauchen bei dem Thema Klarheit statt Chaos", sagte der Geschäftsführer der Landtagsfraktion Tobias Thalhammer. Das derzeit gültige Bundesladenschlussgesetz, mit Beschränkung der Öffnungszeiten auf 20 Uhr und Einschränkungen für Tankstellenbetreiber, sei nicht mehr zeitgemäß. Die Liberalen fordern die totale Freigabe der Ladenöffnung an sechs Tagen in der Woche, wie es in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird. Nur die Sonntagsöffnung wäre dann eingeschränkt.

Das Gezerre um ein Verkaufsverbot für Alkohol in den Abendstunden beschäftigt Bayerns Politiker nun schon mehrere Wochen. Zum 1. Juni hatte Haderthauer im Namen des Jugendschutzes einen Vollzugshinweis für die Tankstellenbetreiber erlassen, der nach 20 Uhr den Verkauf jeglicher Waren an "Nichtreisende" untersagte.

Dies hatte zu Irritationen geführt, weil Autofahrer spät abends weiterhin normal an Tankstellen einkaufen konnten, auch Alkohol, während Fußgänger nicht mehr bedient werden durften. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte die Sozialministerin deshalb dazu aufgefordert, eine einfache und lebensnahe Lösung zu finden. In Bayern gelte das Prinzip "leben und leben lassen".

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