Steuern auf VereinsfesteWenn jedes Hendl direkt in den Länderfinanzausgleich wandert

Lesezeit: 2 Min.

Wenn auf Feuerwehrfesten gegessen und getrunken wird, greift bei einem bestimmten Gewinn auch der Fiskus zu.
Wenn auf Feuerwehrfesten gegessen und getrunken wird, greift bei einem bestimmten Gewinn auch der Fiskus zu.
Niels P. Jørgensen

Ehrenamtliche Vereine und Steuerpflicht? Hubert Aiwanger bekommt von der Bundesregierung gerade ein bratfertiges Aufreger-Thema geliefert. Was an der Debatte über Einnahmen bei Festen dran ist.

Kolumne von Johann Osel

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Wenn Hubert Aiwanger, der bayerische Wirtschaftsminister und Chef der Freien Wähler, Dinge bildlich erklärt, dann wird es gern mal umständlich. Unvergessen ist die Hendl-Geschichte. Es ging damals um Gastwirte, deren Versicherungen im Corona-Lockdown nicht zahlten, sie sollten nach Aiwangers Vorschlag unbürokratisch die halbe Summe erhalten. Das sei, wie wenn man „jetzt schon das halbe Hendl bratfertig am Tisch“ habe. „Alternative wäre gewesen, wenn ich mich zurücklehne, dass ich sag, da läuft das Hendl irgendwo hinten im Garten rum, fang dir's ein, dann hast du ein ganzes Hendl.“

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